- Bekanntmachung vom 25.04.2023 -
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| - | Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Obstbaumplantage) |
| - | Lage: Gewanne „An der Heerstraße“, Größe: 0,5985 ha |
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| Gemarkung Essingen Flurstücks-Nr. 1290 |
| - | Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Obstbaumplantage) |
| - | Lage: Gewanne „An der Heerstraße“, Größe: 0,0774 ha |
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| Gemarkung Essingen Flurstücks-Nr. 642 |
| - | Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Brachland) |
| - | Lage: Gewanne „Im Meersch“, Größe: 0,0868 ha |
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| Gemarkung Essingen Flurstücks-Nr. 641 |
| - | Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Brachland) |
| - | Lage: Gewanne „Im Meersch“, Größe: 0,3137 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schritflich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles, Amtsblatt -.