hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte
- Bekanntmachung vom 27.04.2023 -
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Dernbach Flurstücks-Nr. 1039/1
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Gehölz und Grünland)
Lage: Gewanne „Leinboll am Scharfeneck“, Größe: 0,2814 ha
Gemarkung Dernbach Flurstücks-Nr. 1039/2
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Grünland)
Lage: Gewanne „Leinboll am Scharfeneck“, Größe: 0,0536 ha
Gemarkung Dernbach Flurstücks-Nr. 1035/3
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Gehölz)
Lage: Gewanne „Leinboll am Scharfeneck“, Größe: 0,6633 ha
Gemarkung Dernbach Flurstücks-Nr. 1035/4
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Brachland)
Lage: Gewanne „Leinboll am Scharfeneck“, Größe: 0,0333 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles, Amtsblatt -.