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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 18/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Verkehrseinschränkung (Vollsperrung) der Königstraße (vor dem Schloss) in Bad Bergzabern

Sperrung- und Umleitungsplan

Verkehrseinschränkung (Vollsperrung) der Königstraße (vor dem Schloss) in Bad Bergzabern

2. Internationales Bad Bergzaberner Stabhochsprungmeeting am 22.05.2025

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

ab Mittwoch, 21. Mai 2025, ab 7 Uhr wird die Königstraße in Bad Bergzabern, ab der Einmündung Weinbergstraße bis zur Einmündung Herzog-Wolfgang-Straße, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Die Sperrung ist bis Freitag, 23.05.2025, gegen 12 Uhr angeordnet.

2.

Im gleichen Zeitraum ist der Parkplatz am Schloss für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

3.

Über den Zeitraum der Sperrung wird die Einbahnstraße in der Marktstraße, zwischen Poststraße und Torgasse, aufgehoben

4.

Die betroffenen Gewerbetreibenden werden gebeten, ihrer Lieferverkehre entsprechend abzustimmen.

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde