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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen für die Jahre 2022 bis 2024

Die Vorbereitungen der Abrechnung werden in den nächsten ein bis zwei Wochen abgeschlossen sein, so dass den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern der Abrechnungseinheit I (Ortsteil Steinfeld) im Laufe des Mai 2025 ein entsprechender Beitragsbescheid zugehen wird.

Grundlage der Beitragserhebung ist die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Steinfeld vom 04.06.2021.

Über die Beitragserhebung wurde zuletzt an dieser Stelle am 31.01.2024 informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragsschuldner die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Steinfeld jederzeit über die Homepage der Verbandsgemeinde (https://www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/satzungen/steinfeld/) sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06343 701-426 in Zimmer 221 der Verbandsgemeindeverwaltung einsehen können.

Allgemeine Informationen zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag können Sie der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter https://www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/wiederkehrende-strassenausbaubeitraege/ entnehmen.

Bitte sehen Sie bis zum Erhalt Ihres Bescheides von Anfragen ab, da wir im Vorfeld noch keine individuellen Fragen zu Ihren Bescheiden beantworten können.

Verbandsgemeindeverwaltung
- Finanzabteilung -
Beitragsstelle
Im Auftrag
gez. Hofmann