Im sogenannten Schlüssigen Konzept für die Sozialhilfe wird systematisch ermittelt und begründet, wie hoch die angemessenen Kosten für eine Unterkunft im Landkreis Südliche Weinstraße sind. Zum 1. Mai 2026 tritt das zweite Schlüssige Konzept für den Landkreis Südliche Weinstraße in Kraft. Damit löst das neue Dokument das bislang gültige Schlüssige Konzept ab. Der Kreisausschuss hat dies in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis genommen.
Der Landkreis Südliche Weinstraße hatte im vergangenen Jahr das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH damit beauftragt, ein neues Schlüssiges Konzept zu entwickeln. Das Institut erhob anschließend anhand einer Befragung von Vermieterinnen und Vermietern, wie hoch Bestandsmieten im Landkreis derzeit sind. Als Ergebnis der ausgewerteten Befragung wurde das entsprechende Konzept für den Landkreis Südliche Weinstraße erstellt.
Für alle Interessierten, insbesondere Vermietende und Wohnungssuchende, ist das Konzept online öffentlich abrufbar, unter www.suedliche-weinstrasse.de
Hintergrund: Der Landkreis Südliche Weinstraße ist als Leistungsträger dazu verpflichtet, für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen die angemessenen Kosten der Unterkunft zu übernehmen.