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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen -

Das Ratsmitglied Moritz Mumme hat aufgrund des Wegzuges aus der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen nicht mehr die Wählbarkeitsvoraussetzungen und kann sein Mandat nicht weiter ausüben.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der freien, überparteilichen Wählergemeinschaft Pleisweiler-Oberhofen e.V.

Dies ist Herr Dieter Schlosser.

Herr Schlosser hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung

(KWO).

Pleisweiler-Oberhofen, 29. April 2026
Roland Gruschinski, Ortsbürgermeister