Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen -
Das Ratsmitglied Moritz Mumme hat aufgrund des Wegzuges aus der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen nicht mehr die Wählbarkeitsvoraussetzungen und kann sein Mandat nicht weiter ausüben.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der freien, überparteilichen Wählergemeinschaft Pleisweiler-Oberhofen e.V.
Dies ist Herr Dieter Schlosser.
Herr Schlosser hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
(KWO).