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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Satzung der Stadt Bad Bergzabern über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2026 (Hebesatzsatzung) vom 29.10.2025

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) i.V.m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP) sowie § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.11.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Stadt Bad Bergzabern erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Unterschiedliche Hebesätze bei der Grundsteuer für Wohn-, Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke

Nach Maßgabe des § 3 setzt die Stadt Bad Bergzabern zur Reduzierung der Wohnnebenkosten unterschiedliche Hebesätze für Wohn-, Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke fest.

§ 3

Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer

Die Stadt Bad Bergzabern setzt die folgenden Hebesätze ab dem Jahr 2026 fest:

1.

für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf

440 v. H.

b)

für unbebaute Grundstücke gemäß § 246 des Bewertungsgesetzes (BewG) (Grundsteuer B) auf

480 v. H.

c)

für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 BewG (Wohngrundstücke) (Grundsteuer B) auf

480 v. H.

d)

für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 BewG (Nichtwohngrundstücke) (Grundsteuer B) auf

585 v. H.

2.

für die Gewerbesteuer auf

395 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 4

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Hebesatzsatzung vom 03.04.2025 außer Kraft.

Bad Bergzabern, 29.10.2025
Hermann Augspurger
Stadtbürgermeister

Hinweis

Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz auf Folgendes hingewiesen:

(1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

(2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Bergzabern, 19.12.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
B. Meyer