Der Haupt- und Finanzausschuss befasste sich zu Beginn seiner Sitzung mit Auftragsvergaben. Betreffs der Ertüchtigung des Bismarckturms beschloss der Ausschuss einstimmig, den Auftrag zur Erstellung einer Schadenskartierung, eines Sanierungskonzeptes sowie zur Erstellung einer Kostenschätzung zur Ertüchtigung des Bismarckturms an ein Ingenieurbüro zum Angebotspreis in Höhe von 9.496,20 Euro (brutto) zu vergeben.
Für den mögliche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Kita St. Martin soll eine Konzeptstudie erarbeitet werden. Der Ausschuss entschied einstimmig, dem Stadtrat zu empfehlen, der Finanzierung zur Erstellung einer Konzeptstudie für mögliche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 14.470,00 Euro durch noch nicht in Anspruch genommene Mittel aus dem Teilhaushalt 3 (Straßenunterhalt) zuzustimmen.
Für die Sanierung des Renaissancehaus Engel müssen weitere Aufträge vergeben werden. Es sollen weitere Bauleistungen ausgeschrieben werden:
- Bodenbelagsarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Schreinerarbeiten (Innenausbau)
Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat zu beschließen, die o. g. Bauleistungen im Zuge der Sanierungsmaßnahme im Renaissancehaus Engel entsprechend dem Vorschlag auszuschreiben und den Stadtbürgermeister zur Auftragsunterzeichnung zu ermächtigen. Dies wurde einstimmig beschlossen.
Die ehemalige Wohnung im Obergeschoss des Hauses Däuwel (Königstraße 43) soll, wenn möglich, in die Räumlichkeiten des Renaissancehauses eingebunden werden. Der Ausschuss entschied einstimmig, dem Stadtrat zu empfehlen, der geplanten Erweiterung nur bei einer endgültigen Förderzusage zuzustimmen. Sollte diese nicht kommen, muss über die künftige Nutzung der Räumlichkeiten neu entschieden werden.
In der Wohnung in der Schlossgasse 3 müssen Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Malerarbeiten in der Wohnung nicht durchführen zu lassen. Lediglich die Bodenbelagsarbeiten mit einem Auftragswert von ca. 4.150,00 Euro (brutto) sollen ausgeführt werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, dem Stadtrat zu empfehlen, einem Antrag auf Baufristverlängerung nicht zuzustimmen und ein Grundstück an die Stadt Bad Bergzabern zurückzuübertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Abwicklung dieser Grundstücksangelegenheit vorzubereiten.
Weiterhin beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, dem Stadtrat zu empfehlen, den Stadtbürgermeister in einem Widerspruchverfahren zu ermächtigen, die Verwaltung zu beauftragen, Klage zum Verwaltungsgericht zu erheben.