Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei 3 Enthaltungen die Entscheidung über die Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Dörrenbach über die Erhebung der Hundesteuer zu vertagen.
Im Anschluss wurde über die Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof beraten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Bestattungen für Auswärtige, auf Antrag, zuzulassen. Über die Zustimmung zur Bestattung sowie über den Auswärtigenzuschlag gemäß Sondervertrag soll der Ortsbürgermeister im Benehmen mit dem Ersten Beigeordneten entscheiden. Für Auswärtige soll kein Zuschlag von den Bestattungskosten berechnet werden. Die Entwürfe der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof sollen als Satzung ausgefertigt werden. Die Satzungen treten zum 01.12.2025 in Kraft.
Der Rat stimmte mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen dem Neuabschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten zwischen der Jagdgenossenschaft Dörrenbach und der Ortsgemeinde Dörrenbach zu (jährlicher Grundbetrag von 100,00 Euro zzgl. 5 % der Einnahmen aus der Jagdnutzung). Der neue Verwaltungskostenbeitrag wird ab 01.01.2026 an die Verbandsgemeindeverwaltung entrichtet. Eine neue Jagdgenossenschaftsversammlung ist einzuberufen, in der die Abstimmung nochmals durchgeführt wird. Sollte die Jagdgenossenschaft dem Beschluss der Ortsgemeinde zur Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages nicht folgen, so soll die Vereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.
Einstimmig bei 1 Enthaltung entschied der Rat sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ anzuschließen und das „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“ zu beschließen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschlussauszug digital schnellstmöglich den Initiatoren der Initiative vorzulegen.
Zur Versorgung der kommunalen Einrichtungen gibt es seit 2011 einen Rahmenvertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber. Dieser wurde zuletzt zum 01.01.2024 nach Ausschreibung und Verhandlung angepasst, sodass die Gemeinde von konstanten Konditionen (Preisbindung) profitieren konnte. Da der Vertrag jedoch zum 31.12.2025 ausläuft, musste ein neuer Rahmenvertrag ausgeschrieben werden. Vertragspartner wird die Verbandsgemeinde sein. Folgende Liegenschaften werden über den Rahmenvertrag versorgt / sollen über den Rahmenvertrag versorgt werden: Rathaus, Hauptstraße 87.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die Beitrittserklärung für den Rahmenvertrag zur Erdgasbelieferung für die o. g. Liegenschaft der Gemeinde zu unterzeichnen.