Der Gemeinderat befasste sich mit dem Sachstand des Umbaus des ehemaligen Pfarrheims zum Dorfgemeinschaftshaus. Nach Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro kann ein weiterer Block an Bauleistungen ausgeschrieben werden. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig eine entsprechende Ausschreibung (Vergabeverfahren wird noch festgelegt) durchzuführen. Ferner ermächtigte der Gemeinderat den Ortsbürgermeister, die Aufträge nach Auswertung und Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu unterzeichnen.
Nachfolgend befasste sich der Rat mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze, Hundesteuersätze und des Beitrags zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen für das Jahr 2026.
Einstimmig wurden die Hebesätze für das Jahr 2026 wie folgt festgelegt:
Realsteuern
Grundsteuer A: — 350 v. H.
Grundsteuer B: — 470 v. H.
Gewerbesteuer: — 390 v. H.
Mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme wurde die Hundesteuer wie folgt festgelegt:
für den 1. Hund: — 70 Euro
für den 2. Hund: — 90 Euro
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Hundesteuer für gefährliche Hunde.
Die nachgenannten Hebesätze sind gemäß 1. Änderungssatzung vom 20.12.2017 festgesetzt. Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt
für den 1. gefährlichen Hund: — 600 Euro
für jeden weiteren gefährlichen Hund: — 800 Euro.
Mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung stimmte die Ratsmitglieder dem Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen zu: 55 Euro/ha.
Zudem beschloss der Gemeinderat die Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach über die Erhebung der Hundesteuer gemäß dem vorgestellten Entwurf.
Anschließend befasste sich der Rat mit der Versicherung des Sportheims über die Gemeinde. Einstimmig beschloss der Rat, die Versicherungsprämie für die Gebäudeversicherung des Allgemeinen Sportvereins Gleiszellen-Gleishorbach (ASV) in Höhe von aktuell 854,97 Euro jährlich nicht zu übernehmen. Einstimmig sprach sich der Rat dafür aus, dass der Verein s’Backheisel die Gebäudeversicherung künftig ebenfalls selbst bezahlen soll.
Bezüglich des Rahmenvertrags zur Erdgasbelieferung der kommunalen Liegenschaften in Gleiszellen-Gleishorbach beschloss der Rat einstimmig, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die Beitrittserklärung für den Rahmenvertrag zur Erdgasbelieferung für die Liegenschaften der Gemeinde zu unterzeichnen.
Die Informationen für die Auftragsvergabe für den Räum- und Streudienst nahm der Gemeinderat zur Kenntnis und beschloss einstimmig, den Auftrag zur Ausführung der Winterdienstarbeiten für die Saison 2025/2026 an eine Firma aus Ilbesheim zu vergeben.
Ebenfalls einstimmig schloss sich der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschloss das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschlussauszug digital den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat das weitere Vorgehen zum Verkauf des Gemeindehauses. Beschlossen wurden zudem zwei Vertragsangelegenheiten.