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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 7. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern am 16. Dezember 2025

Der Verbandsgemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung in Schweigen-Rechtenbach unter anderem mit der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes für das Jahr 2026, mit der Sanierung des Rebmeerbades und mit der Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Zunächst beriet der Rat über die Beitragssätze für das Wasser- und Abwasserwerk im Wirtschaftsjahr 2026. Auf Empfehlung des Werksausschusses beschloss der Rat einstimmig die Entgelte und Beitragssätze für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festzusetzen:

Wasserwerk:

Wasserverbrauchsgebühr pro m³

2,15 €

Grundgebühr Wasserzähler Qn 2,5 pro Monat

5,20 €

Grundgebühr Wasserzähler Qn 6 pro Monat

7,00 €

Grundgebühr Verbundwasserzähler pro Monat

60,00 €

Wiederkehrender Beitrag Wasser pro m²

0,15 €

Beitragssatz- Haupt und Versorgungsleitung- pro m² beitragspflichtige Fläche

7,08 €

Den Entgelten bzw. dem Beitragssatz für das Wasserwerk ist die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

Abwasserwerk:

Schmutzwassergebühr pro m³

2,45 €

Entsorgung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben pro m³

18,00 €

Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser pro m² Abflussfläche

0,59 €

Grundgebühr Weinbau pro Verrechnungseinheit

4,88 €

Straßenentwässerung für Gemeindestraßen pro m²

0,69 €

Beitragssätze im Abwasserwerk:

Sammelanlagen Niederschlagswasser pro m² Abflussfläche

28,46 €

Sammelanlagen Schmutzwasser pro m² Geschossfläche

17,53 €

Übrige Anlagen Niederschlagswasser pro m² Abflussfläche

5,05 €

Übrige Anlagen Schmutzwasser pro m² Geschossfläche

3,28 €

Des Weiteren beschloss der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Werksausschusses einstimmig, den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 für das Wasser- und Abwasserwerk.

Haushaltsplan 2026

Bürgermeisterin Kathrin Flory stellte den Haushaltsplan für das kommende Jahr vor. Sie betonte, dass die Verbandsgemeinde vor großen Herausforderungen stehe. Durch die Investitionen der kommenden Jahre ergebe sich ein Jahresfehlbetrag von rund 750.000 Euro und damit ein Anstieg des Schuldenstandes auf 14 Millionen Euro. „Wir müssen aber dennoch beispielsweise in die Sicherheit im Bereich Brandschutz und der IT und in die Bildung investieren. Das ist unumgänglich und das sind auch Investitionen in unsere Zukunft“, so Flory. Außerdem sei man im Sanierungszeitalter angekommen, was beispielsweise die Schulen (z.B. Neubau in Bad Bergzabern) betreffe. „Deshalb müssen wir diese Herausforderungen gemeinsam angehen, nach Lösungen suchen und uns aufeinander verlassen können“, sagt sie an die Ratsmitglieder gerichtet. Die Verbandsgemeindeumlage von 28,6 Prozent wird für 2026 beibehalten, ebenso wie die Schulumlage. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig mit 4 Enthaltungen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026.

Sanierung Rebmeerbad Bad Bergzabern

In der letzten Sitzung des VG-Rates sowie der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden die derzeitigen Gegebenheiten im Rebmeerbad sowie die vom Ingenieurbüro erarbeitete Studie eingehend erläutert. Aus Sicht der Verwaltung soll eine umfassende Sanierung zunächst weiterverfolgt werden, da dies auch im Hinblick auf mögliche Förderungen sinnvoll ist. Jeweils einstimmig mit 4 Enthaltungen beschloss der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einen Grundsatzbeschluss zu einer umfassenden Sanierung des Rebmeerbades Bad Bergzabern und einen Beschluss zur Einreichung einer Projektskizze für das Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ebenso wie einen Beschluss zur Einreichung eines Förderantrages für das Förderprogramm des Landes „Sportstättenförderung“ zu fassen. Weiterhin stimmten die Ratsmitglieder zu einen vollständigen Planungsauftrag einschließlich notwendiger Fachplanungen für die Gesamtsanierung für die Leistungsphasen 1-9 auszuschreiben. Die Vergabe soll stufenweise erfolgen.

Nahwärmeversorgung des Schul- und Sportzentrums

Hinsichtlich der Nahwärmeversorgung des Schul- und Sportzentrums stimmte sich der Verbandsgemeinderat über die weitere Vorgehensweise ab. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, stimmten die Ratsmitglieder mit 3 Gegenstimmen zu, das überarbeitete Konzept und die Vorplanung anzuerkennen und die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH zu beauftragen, die Umsetzung unter Ausschöpfung möglicher Fördermittel weiter voranzutreiben. Losgelöst davon wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept einschließlich notwendiger Untersuchungen zur Optimierung der angeschlossenen Objekte zu erarbeiten, um auf das Ziel hinzuwirken, die Objekte in 10 bis 15 Jahren niedertemperaturfähig zu betreiben. Außerdem sollen in Abstimmung mit dem Landkreis bzw. dessen Abnahmestellen und den Stadtwerken Untersuchungen angestellt werden, um so bald wie möglich eine hohe Spreizung im Nahwärmenetz sowie die Reduktion der Vorlauftemperatur und im Endeffekt eine Energieeinsparung zu erreichen.

Sanierungsarbeiten im Stadion Bad Bergzabern

In der Sitzung im Juni hatte der Verbandsgemeinderat den Planer für die Sanierung der Laufbahn im Stadion Bad Bergzabern beauftragt. Zusammen mit diesem wurde der Förderantrag für Sport- und Freizeitanlagen auf den Weg gebracht. Da die Sanierung der Laufbahn im Jahr 2026 durchgeführt werden soll, ist es erforderlich zeitnah nach einer positiven Förderzusage die erforderlichen Vergabeverfahren einzuleiten und die Aufträge anschließend zu vergeben. Deshalb beschloss der Verbandsgemeinderat, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einstimmig die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsermächtigungen und nach Erteilung der Haushaltsgenehmigung mit der Ausschreibung der erforderlichen Vergabeverfahren zu ermächtigen. Weiter empfahl er, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge nach den durchgeführten Vergabeverfahren sowie bei Vorliegen der Förderzusage an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Horbach-Grundschule Gleiszellen-Gleishorbach

An der Horbach-Grundschule in Gleiszellen-Gleishorbach ist geplant den Betreuungsbereich zu verlegen und damit auch zu erweitern. Der Verbandsgemeinderat nahm den Sachstand zur Kenntnis und beschloss, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, nach der Haushaltsgenehmigung 2026 einstimmig die erforderlichen Vergabeverfahren zur Planung und Durchführung der Umbaumaßnahmen einzuleiten. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Vergaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vorzunehmen. Die Kosten für die Planungsleistungen und späteren Sanierungsmaßnahmen werden nach Vorlage der Planungsunterlagen genauer beziffert. Im Haushalt der Verbandsgemeinde wurden hierfür 290.000 Euro eingeplant.

Hinsichtlich der Erneuerung/Instandsetzung des Bodens in der Turnhalle und Sanierung der Außenwand nahm der Rat den Sachstand ebenfalls zur Kenntnis und beschloss einstimmig, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, nach der Haushaltsgenehmigung 2026 die Verwaltung zu beauftragen, ein Planungsbüro mit der Durchführung der erforderlichen Planungsleistungen einschließlich Grundlagenermittlung zur Schadensanalyse zu beauftragen. Für die notwendigen Fachuntersuchungen sowie die weitere Planung sollen die Vergabeverfahren eingeleitet werden. Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die entsprechenden Vergaben im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten vorzunehmen. Die Kosten für die Untersuchungen, Planungsleistungen und späteren Sanierungsmaßnahmen werden nach Vorlage der Planungsunterlagen genauer beziffert. Im Haushalt der Verbandsgemeinde wurden hierfür 360.000 Euro eingeplant.

Erweiterung der Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern

Für die Bearbeitung des Antrags auf Schulbauförderung wurde seitens des Zuschussgebers eine Lebenszyklusanalyse nachgefordert. Der Verbandsgemeinderat beschloss, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einstimmig mit 1 Gegenstimme den Auftrag an eine Firma zu erteilen.

Unterstützung der Tafel und des Hauses der Familie

In den vergangenen Jahren wurden die Tafel Bad Bergzabern e.V. und das Haus der Familie von der Verbandsgemeinde mit jeweils 6.000 Euro unterstützt. Laut Rückmeldung der Tafel wird jedoch derzeit aufgrund des Erhalts einer außergewöhnlichen Zuwendung eine Unterstützung durch die Verbandsgemeinde, absehbar für die nächsten fünf Jahre, nicht als unbedingt erforderlich angesehen. Deshalb beschloss der Verbandsgemeinderat, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einstimmig dem Haus der Familie in Bad Bergzabern für die Dauer der nächsten fünf Jahre eine Unterstützung von jeweils 12.000 Euro pro Jahr zu gewähren. Die Auszahlung soll im jeweiligen Kalenderjahr nach Haushaltsgenehmigung erfolgen, beginnend ab dem Jahr 2026. Die vorgenannte Unterstützung steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, falls sich innerhalb der nächsten fünf Jahre die jeweiligen Rahmenbedingungen, z. B. in Bezug auf die Tafel, ändern sollten.

Schulträgerausschuss-Neuwahl von Ausschussmitgliedern

Der Verbandsgemeinderat wählte einstimmig folgende Personen in den Schulträgerausschuss:

Grundschule

Mitglied

Stellvertreter

Funktion

Bad Bergzabern

Anthony Häcker

Elternvertreter

Dörrenbach

Madeleine Gettmann

Schulleiterin

Dörrenbach

Ali Reza Houshami

Jana Lazinka

Elternvertreter

Steinfeld

Heike Reinicke

Nathalie Kornmann

Elternvertreterinnen

Übergang der Jugendpflegestelle der Stadt Bad Bergzabern auf die Verbandsgemeinde

Zwischen der Jugendpflege der Stadt und der Verbandsgemeinde besteht seit Jahren eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Kreisjugendamt SÜW hat im Rahmen seiner Fachaufsichts- und Beratungsfunktion angeregt, die organisatorische Zuordnung der Jugendpflege künftig auf die Verbandsgemeinde zu übertragen. Hintergrund hierfür ist die Bündelung der Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der kommunalen Jugendarbeit auf Verbandsgemeindeebene, um eine einheitliche Steuerung, Koordination und noch bessere inhaltliche Weiterentwicklung der Angebote zu ermöglichen. Der Verbandsgemeinderat beschloss, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einstimmig

die Übernahme der Jugendpflegerstelle von der Stadt Bad Bergzabern durch die Verbandsgemeinde zum 01.07.2026.

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer

Der Verbandsgemeinderat beschloss, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einstimmig mit 1 Enthaltung die Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern über die Erhebung von Vergnügungssteuer. Gegenüber der bisherigen Satzung ändert sich in der Hauptsache die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Geräten mit Gewinnmöglichkeit. Sie soll künftig wieder nach dem Einspielergebnis erfolgen und 22 von Hundert betragen. Außerdem wird der Steuersatz für das Halten von Geräten ohne Gewinnmöglichkeit jeweils um 10 Euro erhöht und beträgt künftig, je nach Standort, 70 Euro bzw. 30 Euro. Die neue Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat am 22. September ein neues Satzungsmuster veröffentlicht. Aufgrund diesem wurde die Satzung über den Kostenersatz und Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr neu gefasst. Der Verbandsgemeinderat beschloss, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einstimmig diese Neufassung.

Anschaffung von iPads für die Grundschulen

Für die Grundschulen der Verbandsgemeinde müssen im kommenden Jahr insgesamt 330 iPads aufgrund der Einstellung des Supports ausgetauscht werden. Die Kosten belaufen sich hierbei auf rund 400 Euro pro iPad. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den für den Geschäftsbereich zuständigen Beigeordneten zu ermächtigen, nach Erteilung der Haushaltsgenehmigung die iPads für die Grundschulen anzuschaffen.

Anschaffung von Sensorik und eines Monitoring-Dashboards

Im Rahmen der Implementierung des Energiemanagements sollen für die energetisch relevanten Liegenschaften Sensoren zur digitalen Erfassung der Energiezähler (Strom, Wasser, Wärme, Gas) sowie zur Messung der Raumtemperatur angeschafft werden. Diese Liegenschaften decken zusammen rund 63% des gesamten Wärmeverbrauchs der öffentlichen Gebäude innerhalb der Verbandsgemeinde ab. Die einmaligen Kosten betragen gut 25.000 Euro brutto. Es wird eine Förderfähigkeit In Höhe von 70% erwartet. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig bei einer Gegenstimme die Anschaffung der Sensorik für die energetisch priorisierten Liegenschaften und ermächtigte die Bürgermeisterin den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Anschaffung eines Bauwagens für die Böhämmer Grundschule

Im Rahmen des Startchancen-Programms soll für die Böhämmer Grundschule ein Bauwagen angeschafft werden Dieser dient dazu, dass durch den freien Träger „JONA“ weitere Angebote an der Grundschule angeboten werden, welche derzeit aus räumlichen Kapazitätsgründen nicht angeboten werden können. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Anschaffung des Bauwagens, die Stellung des Bauantrages für das Aufstellen des Bauwagens, die Einleitung des Vergabeverfahrens sowie die Ermächtigung des für den

Geschäftsbereich zuständigen Beigeordneten zur Auftragsvergabe an den

wirtschaftlichsten Bieter nach Durchführung des Vergabeverfahrens und die außerplanmäßige Ausgabe in voraussichtlicher Höhe von rund 100.000 Euro.

Grundstücksangelegenheiten

- Einverständnis zur Zuteilung und Nutzungsänderung von Gewässerrandstreifen im Flurbereinigungsverfahren "Horbachtal"

Der Verbandsgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, sein Einverständnis mit der geplanten Zuteilung der Gewässerrandstreifen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens „Horbachtal“, einschließlich der vorgesehenen Nutzungsänderung zu Gehölz- und Streuflächen, zu erklären. Weiterhin beschloss die Ratsmitglieder, die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Abstimmungsschritte mit der Flurbereinigungsbehörde zu begleiten.

Nichtöffentliche Entscheidungen

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden durch den Verbandsgemeinderat mehrere Personalangelegenheiten behandelt.

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