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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 20/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Böllenborn

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730).

- Einberufung einer Ersatzperson

in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Böllenborn -

Das Ratsmitglied Karola Luck ist am 24. April 2023 verstorben.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Böllenborn e.V. (FWG). Dies ist Frau Roswitha Wendel.

Frau Wendel hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Böllenborn, 11 Mai 2023
Bärbel Drieß, Ortsbürgermeisterin