Dem Gremium wurde per Online-Zoom die OrtsApp am Beispiel der Ortsgemeinde Niederhorbach vorgestellt.
Der Wahlvorstand für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern am 16. Oktober 2022 wurde eingeteilt.
Beratung und Beschlussfassung über eine Neufestsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023 wurden einstimmig bei 1 Enthaltung vertagt.
Das Gremium wurde über die Einführung eines internen Organisations- und Kontrollsystems zur Erfüllung der (neuen) steuerlichen Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz informiert. Einstimmig wurde der vorgeschlagenen Absichtserklärung zugestimmt: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler unterstützt ausdrücklich das Ziel, die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer, genauso wie alle anderen Steuersachen, verwaltungsseitig ordnungsgemäß und vorbildlich zu bearbeiten. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass 1. außerplanmäßige Haushaltsbelastungen durch Steuernachzahlungen oder Strafzahlungen für fahrlässig hinterzogene Steuern, sowie 2. Reputations- und Imageschäden gegenüber unseren Bürgern, der Öffentlichkeit allgemein, der Finanzverwaltung vermieden werden, 3. Chancen durch Nutzung der zulässigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vorsteuer bzw. allgemein auf Steuererstattungsansprüche genutzt werden (aktive Steuergestaltung) und 4. Strafverfahren gegen Bürgermeister oder andere Funktionsträger vermieden werden. Dazu soll das Ziel einer ordnungsgemäßen und vorbildlichen Bearbeitung in Steuersachen klar artikuliert und z.B. in einem entsprechenden Leitbild, das von allen Mitarbeitern mitgetragen wird, dokumentiert werden. Die Risikofelder sollen klar analysiert und darauf aufbauend - soweit notwendig - geeignete organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergriffen werden. Der Ortsbürgermeister und seine Beigeordneten werden gebeten, die VG-Verwaltung über alle potenziell steuerrelevanten Sachverhalte frühzeitig vor Abschluss der Verträge zu informieren. Dies betrifft insbesondere alle Verträge mit der Ortsgemeinde als Vertragspartner - auch solche, die nicht schriftlich vereinbart sind. Bereits abgeschlossene Verträge sollen - soweit noch nicht geschehen - vollständig der Verwaltung zur steuerlichen Neubewertung und ggf. Erarbeitung von Vorschlägen zur Vertragsanpassung zur Verfügung gestellt werden.
Dem Bauvorhaben zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Ludwig-Kröber-Straße wurde einstimmig zugestimmt. Ein weiteres Bauvorhaben zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Ludwig-Kröber-Straße erhielt ebenfalls einstimmige Zustimmung.