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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 20/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 34. Sitzung des Gemeinderates von Klingenmünster vom 19. Oktober 2022

Die Vorsitzende erklärte bzgl. der Übertragung des Vermögens des Tourismusvereins auf den Bürgerverein, dass der Tourismusverein noch nicht vollständig aufgelöst sei und deshalb die genaue Höhe des Vermögens derzeit nicht beziffert werden könne. Das Geld gehe auf den Bürgerverein über, sobald es abgerechnet sei.

Ortsbürgermeisterin Flory erläuterte den Sachverhalt zur Umsetzung des Gestaltungskonzeptes für den Friedhof der Ortsgemeinde sowie die Antragstellung für die Förderung der Bau- und Honorarkosten in Höhe von 465.052 Euro (brutto) für die barrierefreie Erschließung, Sanierung und Neuherstellung der Friedhofswege aus dem I-Stock. Gemäß dem Zuwendungsbescheid vom 23.05.2022 muss die Maßnahme bis zum 31.12.2022 begonnen und zum Ablauf des 31.12.2024 beendet sein. Da ein Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022 aufgrund der bisher geführten Gespräche nicht möglich war, musste eine Verlängerung des Maßnahmenbeginns beantragt werden. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, das Gesamtkonzept, wie bereits am 15.07.2021 beschlossen, auszuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung (LP 5 – LP 9) entsprechend zu veranlassen und die Verlängerung des Maßnahmenbeginns zu beantragen.

Nach Beratung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze, Hundesteuersätze und des Beitrags zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen für das Jahr 2023 wurden folgende Sätze, jeweils einzeln und mit unterschiedlichen Mehrheiten, ab dem 01.01.2023ff wie folgt festgelegt: Realsteuern (Grundsteuer A 345 v. H., Grundsteuer B 465 v. H., Gewerbesteuer 380 v. H.); Hundesteuer für den 1. Hund 60 Euro, für den 2. Hund 85 Euro und für jeden weiteren Hund 110 Euro. Die Kampfhundesteuer beträgt für den 1. Hund 750 Euro, für jeden weiteren Hund 1.000 Euro. Der Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen wurde einstimmig auf 55 Euro/ha beschlossen.

Das Gremium wurde über die Einführung eines internen Organisations- und Kontrollsystems zur Erfüllung der (neuen) steuerlichen Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz informiert. Der vorgeschlagenen Absichtserklärung wurde einstimmig zugestimmt: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster unterstützt ausdrücklich das Ziel, die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer, genauso wie alle anderen Steuersachen, verwaltungsseitig ordnungsgemäß und vorbildlich zu bearbeiten. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass 1. außerplanmäßige Haushaltsbelastungen durch Steuernachzahlungen oder Strafzahlungen für fahrlässig hinterzogene Steuern, sowie 2. Reputations- und Imageschäden gegenüber unseren Bürgern, der Öffentlichkeit allgemein, der Finanzverwaltung vermieden werden, 3. Chancen durch Nutzung der zulässigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vorsteuer bzw. allgemein auf Steuererstattungsansprüche genutzt werden (aktive Steuergestaltung) und 4. Strafverfahren gegen Bürgermeister oder andere Funktionsträger vermieden werden. Dazu soll das Ziel einer ordnungsgemäßen und vorbildlichen Bearbeitung in Steuersachen klar artikuliert und z. B. in einem entsprechenden Leitbild, das von allen Mitarbeitern mitgetragen wird, dokumentiert werden. Die Risikofelder sollen klar analysiert und darauf aufbauend - soweit notwendig - geeignete organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergriffen werden. Die Ortsbürgermeisterin und ihre Beigeordneten werden gebeten, die VG-Verwaltung über alle potenziell steuerrelevanten Sachverhalte frühzeitig vor Abschluss der Verträge zu informieren. Dies betrifft insbesondere alle Verträge mit der OG als Vertragspartner - auch solche, die nicht schriftlich vereinbart sind. Bereits abgeschlossene Verträge sollen - soweit noch nicht geschehen - vollständig der Verwaltung zur steuerlichen Neubewertung und ggf. Erarbeitung von Vorschlägen zur Vertragsanpassung zur Verfügung gestellt werden.

Es wurde über die Neufassung der Beitragssatzung Feld-, Weinbergs- und Waldwege beraten. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster beschloss einstimmig die neue Fassung der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege wie vorgeschlagen und entschied sich für folgenden Wortlaut des § 6 (Alternative 1): „Zur Abdeckung des Verkehrs, der nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist, insbesondere durch anderweitige, d.h. nicht land-, forst- und weinwirtschaftliche Nutzungen des Wegenetzes, welche einen spezifischen Unterhaltungsbedarf auslösen, wird ein Gemeindeanteil von 10 % festgesetzt.“

Der Gemeinderat Klingenmünster beschloss einstimmig, zur Verlegung der im Flächennutzungsplan am nördlichen Ortsrand vorgesehenen Wohnbauflächen an den nordöstlichen Rand des ehemaligen Baugebietes „Ost“ die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zu beantragen. Die Durchführung dieses Verfahrens ist erforderlich, da sich die zur Verlegung dieser Baufläche vorgesehenen Grundstücke nach den Vorgaben des einheitlichen Regionalplanes im Bereich eines regionalen Grünzuges sowie einer Vorrangfläche für die Landwirtschaft befinden. Die Begrenzung soll sich an der nördlichen Grenze des bestehenden Bebauungsplans „Großwiese“ orientieren.

Nach Rücksprache mit der Ortsbürgermeisterin musste am Gemeindetraktor dringend eine Reparatur durchgeführt werden. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die Reparatur des Gemeindetraktors bei der Fa. Klein aus Klingenmünster zum Angebotspreis in Höhe von 3.130,30 Euro inkl. MwSt. durchführen zu lassen. Es wurde eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2022 bei der Buchungsstelle 11430-523510 in Höhe von ca. 1.300,00 Euro beschlossen, Diese wird durch die Entnahme aus dem Zahlungsmittelbestand der Ortsgemeinde gedeckt.

Dem Umbau des Schreinereigebäudes zu Wohnraum Im Stift wurde, vorbehaltlich der ordnungsgemäß gesicherten Zufahrt zu dem Grundstück, einstimmig das Einvernehmen erteilt. Der Nutzungsänderung eines Lagerraums zu Technikfläche im Gebäude 02 in der Weinstraße wurde einstimmig zugestimmt.

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben Neubau einer Lagerhalle für Heizungs- und Sanitärbedarf mit Büro und Betriebswohnung im Magdalenenweg sowie der erforderlichen Befreiung mit der Vorgabe zu, mindestens 50 v. H. der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Diese soll zwei Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes in Betrieb genommen werden. Mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Umbau und Modernisierung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Im Heißbühl, auch im Hinblick auf die erforderliche Befreiung der Ziffer 7 des Bebauungsplanes und des Nachweises der erforderlichen Stellplatzanzahl bei Bauantragstellung erteilt.

Die Verwaltung wurde gebeten, die Aufhebung des Bebauungsplans „Süd“ 2. Erweiterung und 1. Änderung vorzubereiten.

Die Vorsitzende informierte die Anwesenden über die Gründung des Bürgervereins in der vorangegangenen Woche. Bei der Gründung wurde die Satzung beschlossen und der Vorstand gewählt, dabei seien auch einige Neubürger hinzugekommen.

Es wurde angefragt, ob es seitens des Tischtennisclubs möglich sei, an Spieltagen mittels 2 - 3 Werbeaufstellern auf Saisonspiele aufmerksam zu machen. Die Vorsitzende äußerte keine Bedenken. Der Bürgersteig müsse aber begehbar bleiben.

Im nichtöffentlichen Teil wurde der Gemeinderat von der Vorsitzenden über aktuelle Grundstücksangelegenheiten informiert. Weiter beschloss der Gemeinderat die weitere Vorgehensweise in einem Rechtsstreit.

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