Die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Bürgerhaus am Sonnenberg wurde überarbeitet und angepasst. Wesentliche Änderungen waren u. a. Anpassung in ein einheitliches Layout, Ergänzung der Datenschutzhinweise sowie Anpassung der Benutzungsgebühren. Der Gemeinderat beschloss die aktualisierte Haus- und Benutzungsordnung sowie die Gebührenordnung einstimmig.
Der bestehende Werkvertrag für den Grabaushub mit der Firma FB Friedhofsdienst-
und Beisetzungsgesellschaft mbH aus Landau ist aus dem Jahr 2019. Aufgrund der Inflation sowie der Preis- und Lohnsteigerungen sollen die Preise in zwei Stufen, zum 01.01.2025 sowie zum 01.01.2026 angepasst werden. Des Weiteren fordert die Firma eine Erschwerniszulage (z.B. bei anstehendem Felsen oder vorhandenen Fundamenten) in den Werkvertrag mit aufzunehmen. Seitens der Firma wird zugesichert, dass ein etwaiger Erschwerniszuschlag immer mit entsprechendem Nachweis erfolgt.
| seit 2019 | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2026 |
| Erdgrabherstellung (einfachtief) | 510,- € | 577,50 € | 645,- € |
| Erdgrabherstellung (doppeltief) | 600,- € | 675,- € | 750,- € |
| Urnengrabherstellung | 240,- € | 270,- € | 300,- € |
| Erschwerniszuschlag Erdgrab einfachtief | - | 150,- € | 150,- € |
| Erschwerniszuschlag Erdgrab doppeltief | - | 230,- € | 230,- € |
| Erschwerniszuschlag Urnengrab | - | 85,- € | 85,- € |
Der Gemeinderat beschloss mit 14 Ja- Stimmen und 1 Nein-Stimme, den Werkvertrag mit den Preiserhöhungen für die Grabanfertigung mit der Firma FB Friedhofsdienst- und Beisetzungsgesellschaft mbH aus Landau zum 01.01.2025 abzuschließen.
Der Bauvoranfrage „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Karlsruher Straße, Schweigen-Rechtenbach, Fl.St. Nr. 430“ erteilte der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss das gemeindliche Einvernehmen. Zudem soll in einer Folgesitzung darüber beratschlagt werden, ob der bestehende Bebauungsplan Süd möglicherweise aufgehoben werden sollte, da er, gemäß Meinung der Ratsmitglieder, veraltet ist.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.