Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | ab Mittwoch, dem 20. Mai 2026, ab 07 Uhr wird die Königstraße in Bad Bergzabern, ab der Einmündung Weinbergstraße bis zur Einmündung Herzog-Wolfgang-Straße, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. |
| Die Sperrung ist bis Freitag, dem 22.05.2026, gegen 12.00 Uhr angeordnet. |
| 2. | Im gleichen Zeitraum ist der Parkplatz am Schloss für den Fahrzeugverkehr gesperrt. |
| 3. | Über den Zeitraum der Sperrung wird die Einbahnstraße in der Marktstraße, zwischen Poststraße und Torgasse, aufgehoben |
| 4. | Die betroffenen Gewerbetreibenden werden gebeten, ihrer Lieferverkehre entsprechend abzustimmen. |
Sperrungs- und Umleitungsplan: