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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 20/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Verkehrseinschränkung (Vollsperrung) der Königstraße (vor dem Schloss) in Bad Bergzabern

3. Internationales Bad Bergzaberner Stabhochsprungmeeting am 21.05.2026

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

ab Mittwoch, dem 20. Mai 2026, ab 07 Uhr wird die Königstraße in Bad Bergzabern, ab der Einmündung Weinbergstraße bis zur Einmündung Herzog-Wolfgang-Straße, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Die Sperrung ist bis Freitag, dem 22.05.2026, gegen 12.00 Uhr angeordnet.

2.

Im gleichen Zeitraum ist der Parkplatz am Schloss für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

3.

Über den Zeitraum der Sperrung wird die Einbahnstraße in der Marktstraße, zwischen Poststraße und Torgasse, aufgehoben

4.

Die betroffenen Gewerbetreibenden werden gebeten, ihrer Lieferverkehre entsprechend abzustimmen.

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde

Sperrungs- und Umleitungsplan: