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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Bergzabern vom 10. November 2022

Der Ausschuss wurde über die Einführung eines internen Organisations- und Kontrollsystems zur Erfüllung der (neuen) steuerlichen Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz informiert. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig die Zustimmung zur vorgeschlagenen Absichtserklärung.

Nach Beratung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze, Hundesteuersätze und des Beitrags zum Bau und Unterhalt von Wirtschaftswegen für das Jahr 2023 beschloss der Ausschuss einstimmig eine Empfehlung an den Stadtrat.

Es wurde über Einsparmöglichkeiten im Haushalt beraten. Der Vorsitzende stellte dazu den Vorschlag in den Raum, weitere städtische Gebäude zu verkaufen. Weiter informierte er über die Zahlen der freiwilligen Ausgaben der Stadt. Bezüglich der Energiekostensituation sprach der Vorsitzende die Nebenkostenpauschalen bzw. die Nutzungssatzungen städtischer Gebäude beispielhaft an.

Der Haupt- und Finanzausschuss beriet über den Ausbau des Gehwegs in der Wiesenstraße. Einstimmig wurden Abrechnungsgebiet und Gemeindeanteil wie folgt beschlossen: Das Abrechnungsgebiet umfasst die Wiesenstraße beginnend von der Einmündung in die Gartenstraße im Osten bis zum Ende der Anbaubestimmung im Westen. Der Gemeindeanteil wird unter Beachtung des Anliegerverkehrs einerseits und dem übrigen Verkehr andererseits, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, auf 25 % festgesetzt.

Nach Beratung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen und Vorausleistungen für den zweiten Bauabschnitt Lessingstraße ergingen einstimmig folgende Beschlüsse: Das Ausbauprogramm umfasst die Erneuerung der Fahrbahn, der Plätze, der Straßenentwässerung, des Gehwegs, inkl. ggf. erforderlicher Kosten für Grunderwerb und Vermessungen für den Teilbereich der Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Höhe des Anwesens Hausnummer 27 bis zur Einmündung in die Weißenburgerstraße im Westen. Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Ausbaubeiträgen bildet die Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Einmündung in die Steinfelder Straße im Osten bis zur Einmündung in die Weißenburger-Straße im Westen. Mit Beginn der Bauarbeiten werden Vorausleistungen auf den einmaligen Ausbaubeitrag in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Aufwendungen erhoben. Die Vorausleistungen werden gemäß § 12 Abs. 1 Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.

Der Auftrag zur Ausführung der Herstellung der Verkehrssicherheit auf dem Friedhofsgelände (Fällung von fünf Gehölzen) war an die Firma Seuferle Lohnunternehmen aus Niederhorbach zum Angebotspreis von 14.280,00 Euro incl. MwSt. vergeben worden. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung dieser Maßnahme stehen unter der sachlich richtigen Buchungsstelle 55300-523100 in Höhe von 13.076,85 Euro im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung. Der Restbetrag in Höhe von 1.203,15 Euro kann innerhalb des Produkts 55300-Friedhof gedeckt werden. Der Ausschuss nahm die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss beriet über Auftragsvergaben für Fachplanerleistungen zur Modernisierung des Renaissancehaus Engel:

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und empfahl dem Stadtrat einstimmig, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Fachplanerleistungen HLS & Elektro nach abschließender Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Dem Stadtrat wurde einstimmig empfohlen, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Fachplanerleistungen Statik/Tragwerksplanung nach abschließender Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, ebenso den Auftrag für die Fachplanerleistungen Prüfstatiker sowie den Auftrag für die die Fachplanerleistung Energieberatung.

Für die Fachplanerleistung Brandschutz lagen verschiedene geprüfte Angebote vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, den Auftrag für die Fachplanerleistungen Brandschutz an den wirtschaftlichsten Bieter, Ingenieurbüro Stümpert-Strunk aus Ludwigshafen, zum Angebotspreis in Höhe von 4.748,10 Euro inkl. MwSt. zu vergeben.

Für den Bereich Schadstoffgutachten wurden zwei gültige Angebote abgegeben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, den Auftrag für die Fachplanerleistungen Schadstoffgutachten an den wirtschaftlichsten Bieter, Umweltagentur Postel aus Freisbach, zum Angebotspreis in Höhe von 3.514,31 Euro inkl. MwSt. zu vergeben.

Für Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) in diesem Bereich haben insgesamt zwei Büros ein gültiges Angebot abgegeben. Einstimmig wurde empfohlen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Wolfgang Brecht aus Neulingen, zum Angebotspreis von 5.474,00 Euro inkl. MwSt. zu vergeben.

Die Parkplatzbeleuchtung hinter dem Gasthaus Engel war defekt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Parkplatzbeleuchtung an die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH zu Gesamtkosten gemäß Angebot in Höhe von 14.507,00 Euro inkl. MwSt.. Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme stehen unter der Buchungsstelle 54100-048710-37-7 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 30.06.2022 die Vergabe der Planungsleistungen zur Errichtung einer öffentlichen und barrierefreien WC-Anlage am Bahnhof beschlossen. Da die WC-Anlage in Kompaktbauweise errichtet werden soll und der Auftragswert hierfür die Wertgrenze in Höhe von 40.000,00 Euro netto übersteigt, müssen diese Leistungen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und empfahl dem Stadtrat einstimmig 1. die Errichtung der WC-Anlage am Bahnhof in der vorgestellten Ausführung, 2. die Ausschreibung der WC-Anlage im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung und 3. das Einreichen des Bauantrages auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung dieser Maßnahme sind unter der sachlich richtigen Buchungsstelle 57380-096100-155-18 eingeplant bzw. werden im Haushaltsplan 2023 eingeplant.

Herr Augspurger informierte darüber, dass, wie bereits in den Medien veröffentlicht, auch in Bad Bergzabern die restlichen Telefonzellen rückgebaut werden.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung legte der Ausschuss die weitere Vorgehensweise in einer Grundstücksangelegenheit fest. Weiter empfahl der Ausschuss dem Stadtrat die Verlängerung des Werkvertrages für das Museumsförderungsprogramm "Kultur im Wandel".

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