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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 14. Sitzung des Gemeinderates von Oberhausen vom 14. November 2022

Der Gemeinderat erhielt Informationen zur Einführung eines internen Organisations- und Kontrollsystems zur Erfüllung der (neuen) steuerlichen Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz. Der vorgeschlagenen Absichtserklärung wurde einstimmig zugestimmt: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhausen unterstützt ausdrücklich das Ziel, die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer, genauso wie alle anderen Steuersachen, verwaltungsseitig ordnungsgemäß und vorbildlich zu bearbeiten. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass 1. außerplanmäßige Haushaltsbelastungen durch Steuernachzahlungen oder Strafzahlungen für fahrlässig hinterzogene Steuern, sowie2. Reputations- und Imageschäden gegenüber unseren Bürgern, der Öffentlichkeit allgemein, der Finanzverwaltung vermieden werden,3. Chancen durch Nutzung der zulässigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vorsteuer bzw. allgemein auf Steuererstattungsansprüche genutzt werden (aktive Steuergestaltung) und 4. Strafverfahren gegen Bürgermeister oder andere Funktionsträger vermieden werden.Dazu soll das Ziel einer ordnungsgemäßen und vorbildlichen Bearbeitung in Steuersachen klar artikuliert und z.B. in einem entsprechenden Leitbild, das von allen Mitarbeitern mitgetragen wird, dokumentiert werden. Die Risikofelder sollen klar analysiert und darauf aufbauend - soweit notwendig - geeignete organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergriffen werden. Der Ortsbürgermeister und seine Beigeordneten werden gebeten, die VG-Verwaltung über alle potenziell steuerrelevanten Sachverhalte frühzeitig vor Abschluss der Verträge zu informieren. Dies betrifft insbesondere alle Verträge mit der OG als Vertragspartner - auch solche, die nicht schriftlich vereinbart sind. Bereits abgeschlossene Verträge sollen - soweit noch nicht geschehen - vollständig der Verwaltung zur steuerlichen Neubewertung und ggf. Erarbeitung von Vorschlägen zur Vertragsanpassung zur Verfügung gestellt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Straßenbeleuchtung nicht reduziert werden soll, da eine zentrale Abschaltung nicht möglich ist und dies zur Sicherheit der Einwohner beiträgt. Eine Christbaumbeleuchtung sollte angebracht und mit einer Zeitschaltuhr ausgestattet werden.

Es wurde über den Ausbau der Ortsdurchfahrt B 427 informiert. Ortsbürgermeister Sprenger teilte mit, dass am 04.10.2022 ein Startergespräch mit dem LBM, Teambau und den Verbandsgemeindewerken stattgefunden hat. Frühestens 2025 wurde der Ausbau, beginnend mit dem Verlegen des Mischwasser- und Regenwasserkanals, terminiert. Die Vorbereitung der Planung zum Ausbau der B 427 hat ergeben, dass viele für den Bürgersteig benötigten Flächen sich in Privatbesitz befinden. Bei der benötigten Fläche für den Bürgersteigausbau tragen der LBM und die Ortsgemeinde die Kosten zu je 50 Prozent. Der Preis für den Grunderwerb wird vom Katasteramt geschätzt und wird bei ca. 20 bis 30 Euro/qm liegen. Mit dem Grunderwerb wird eine einheitliche Gestaltung des Bürgersteiges möglich und gewährt auch eine bessere Planung z. B. für eine behindertengerechte Bushaltestelle. Der Gemeinderat einstimmig den Ausbau der Gehwege im Rahmen des Straßenausbaus zur Sanierung des Kanalsystems. Die dafür benötigten Flächen sollen von der Ortsgemeinde erworben werden.

Die Gemeinde Oberhausen beabsichtigt einstimmig die Entwicklung eines Neubaugebietes am westlichen Ortseingang zwischen der vorhandenen Bebauung der Gartenstraße und der B 427. In diesem Bereich sollen deshalb möglichst viele Grundstücke erworben werden, um die spätere Umsetzung zu vereinfachen und bei einer ggf. notwendigen Umlegung ausreichend Tauschflächen zur Verfügung zu haben. Die fraglichen Grundstücke sind auf drei Seiten von Bebauung bzw. der Straße „An den Hofäckern“ und im Süden von der B427 begrenzt und umfassen die heutigen Fl.St.Nrn. 108-115, 128-134/1 sowie 172-182. Der Gemeinderat Oberhausen beschloss ebenfalls einstimmig die vorgelegte Satzung „Neubaugebiet West“ zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechtes. Der örtliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die vorgenannten Grundstücke. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung im amtlichen Bekanntmachungsorgan Südpfalz Kurier bekannt zu machen.

Der Bewilligungsbescheid für das Projekt Mehrgenerationenplatz Mühlenpark ist am 12.10.2022 eingegangen.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhausen beschloss einstimmig den Neuabschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Oberhausen auf die Ortsgemeinde Oberhausen. Ebenfalls einstimmig stimmte der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhausen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO zwischen der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft sowie der Erstellung zweier Verarbeitungsverzeichnisse zu.

Der Bodenbelag im großen Saal der Gemeinschaftshalle muss abgeschliffen und lackiert werden. Es sollten drei Angebote für die Durchführung der Arbeiten von der Verbandsgemeindeverwaltung eingeholt werden. Der Ausführungszeitraum ist für Ende des 1. Quartals 2023 einzuplanen, nachdem die Theatervorstellungen abgeschlossen sind.

Der Vorsitzende informierte, dass für die vorgesehene Installation der PV-Freiflächenanlage bisher zwei Angebote eingegangen sind.

Im Jahr 2023 besteht die deutsch-französische Partnerschaft zwischen Oberhausen und Furchhausen 35 Jahre. Aus diesem Anlass soll eine Feier stattfinden.

Nach Beratung war der Gemeinderat einstimmig der Auffassung, den am 26.01.2022 gefassten Beschluss zur Anschaffung eines Bodentrampolins zurückzustellen.

Der Gemeinderat beschloss danach einstimmig, dass die Sandkastenspielzeug-Aufbewahrungskiste erneuert werden muss. Die Kosten werden auf ca. 500 Euro geschätzt.

Das Gremium beschloss einstimmig die Anschaffung eines Defibrillators. Ortsbürgermeister Sprenger wurde ermächtigt, ein Gerät bis zum Anschaffungspreis von 2.500 Euro zu erwerben. Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob es hierfür Zuschussmöglichkeiten gibt.

Die Ortsgemeinde Oberhausen hatte sich die Geschwindigkeitsmessanlage der Verbandsgemeinde ausgeliehen. Nach Beratung beschloss der Rat mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die Anschaffung von zwei Geschwindigkeitsmessgeräten. Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, die Anschaffung zu tätigen. Die Finanzabteilung wurde gebeten die Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Mehrheitlich wurde die Anschaffung eines Hundekotbeutelspenders abgelehnt.

Der Vorsitzende informierte über Eilentscheidungen.

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Reparatur der Dachkonstruktion des Geräteschuppens auf dem Friedhof (Kosten: 1377,37 Euro für die Dachkonstruktion, Ausführung durch Gemeindearbeiter).

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Reparatur des Sandfangs „In der Hohl“. (Kosten: 800 -1.000 Euro.

Der Gemeinderat stimmte jeweils einstimmig nachträglich den Maßnahmen zu.

Dem Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienhauses in der Friedrich-Koch-Straße wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Die Bauabteilung hatte auf zwei Schadstellen auf den landwirtschaftlichen Wegen aufmerksam gemacht - Auf dem Höhenweg und „Im Ballengrund“. Der Rat sah für die Löcher am Höhenweg einstimmig noch keinen akuten Handlungsbedarf. „Im Ballengrund“ sollte mit dem Grundstücksbesitzer Kontakt aufgenommen und dann ggfs. der Bauhof beauftragt werden.

Ortsbürgermeister Sprenger teilte dem Gemeinderat mit, dass die Ortsgemeinde Oberhausen bereits seit 80 Jahren Mitglied im Historischen Verein Pfalz, Speyer, ist. Dafür wurde sie mit einer Urkunde geehrt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung stimmte der Gemeinderat einem Antrag auf Bestattung auf dem Friedhof in Oberhausen gem. § 2 Abs. 3 der Friedhofsatzung zu.

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