Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17. November 2022 die vorgelegten Unterlagen und Belege geprüft. Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 festzustellen. Dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde einstimmig Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.
Das Dach der Nonnensuselhalle ist seit mehreren Jahren sanierungsbedürftig. Die Dacheindeckung muss komplett erneuert und gegebenenfalls energetisch und statisch ertüchtigt werden. Im Zuge der Vorplanung zur Erweiterung der Kindertagesstätte sowie des Neubaus des Vereinsheims an der Nonnensuselhalle wurde seitens des Energieberaters die Installation eine Photovoltaikanlage zur Versorgung der neuen Gebäudetechnik (Wärmepumpenheizung) empfohlen. Die Dachsanierung an der Nonnensuselhalle und die Installation einer Photovoltaikanlage auf diesem Dach sowie auf dem Dach des Erweiterungsbaus der Kindertagesstätte und dem neuen Vereinsheim waren bisher nicht im Planungsauftrag des Architekten enthalten. Der Gemeinderat ermächtigte den Ortsbürgermeister, den Planungsauftrag des Architekten (und gegebenenfalls Statikers) nach Vorlage der dafür anfallenden Honorarmehrkosten zu erweitern. Diese Auftragserweiterung umfasst die Planung für die Sanierung des Daches der Nonnensuselhalle und die Installation der Photovoltaikanlage.
Der Gemeinderat wurde über die Einführung eines internen Organisations- und Kontrollsystems zur Erfüllung der (neuen) steuerlichen Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz informiert. Der vorgeschlagenen Absichtserklärung wurde einstimmig zugestimmt: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen unterstützt ausdrücklich das Ziel, die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer, genauso wie alle anderen Steuersachen, verwaltungsseitig ordnungsgemäß und vorbildlich zu bearbeiten. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass 1. außerplanmäßige Haushaltsbelastungen durch Steuernachzahlungen oder Strafzahlungen für fahrlässig hinterzogene Steuern, sowie 2. Reputations- und Imageschäden gegenüber unseren Bürgern, der Öffentlichkeit allgemein, der Finanzverwaltung vermieden werden, 3. Chancen durch Nutzung der zulässigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vorsteuer bzw. allgemein auf Steuererstattungsansprüche genutzt werden (aktive Steuergestaltung) und 4. Strafverfahren gegen Bürgermeister oder andere Funktionsträger vermieden werden. Dazu soll das Ziel einer ordnungsgemäßen und vorbildlichen Bearbeitung in Steuersachen klar artikuliert und z.B. in einem entsprechenden Leitbild, das von allen Mitarbeitern mitgetragen wird, dokumentiert werden. Die Risikofelder sollen klar analysiert und darauf aufbauend - soweit notwendig - geeignete organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergriffen werden. Der Ortsbürgermeister und seine Beigeordneten werden gebeten, die VG-Verwaltung über alle potenziell steuerrelevanten Sachverhalte frühzeitig vor Abschluss der Verträge zu informieren. Dies betrifft insbesondere alle Verträge mit der OG als Vertragspartner - auch solche, die nicht schriftlich vereinbart sind. Bereits abgeschlossene Verträge sollen - soweit noch nicht geschehen - vollständig der Verwaltung zur steuerlichen Neubewertung und ggf. Erarbeitung von Vorschlägen zur Vertragsanpassung zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund mancherorts bereits vorkommender Konkurrenz von örtlichen und mobilen Bienenvölkern soll durch die Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen eine Richtlinie für Wanderimker am Beispiel der Richtlinie der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach erlassen werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem vorgelegten Entwurf zu.
Der Vorsitzende informierte zu verschiedenen Bauvorhaben.
Die Kreisumlage wurde für das Haushaltsjahr 2022 von der Kreisverwaltung in Höhe von 363.922 Euro festgesetzt.
Ortsbürgermeister Gruschinski informierte über das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 15.09.2022 bezüglich der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans.
Der Fraktionsvorsitz der „Wählergruppe Gruschinski“ muss neu gewählt werden. Fraktionsvorsitzende Regina Rinck gab, wie angekündigt, ihren Vorsitz auf.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ermächtigte der Gemeinderat den Ortsbürgermeister bzw. im Verhinderungsfall seine gesetzlichen Vertreter im Amt, die erforderliche notarielle Beurkundung eines Grundstücksverkaufs zu tätigen. Weiter wurden verschiedene Personalangelegenheiten beraten.