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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 29. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Bergzabern vom 17. November 2022

Fraktionsvorsitzender Achim Weiland hatte zum 07.11.2022 sein Mandat niedergelegt. Stadtbürgermeister Hermann Augspurger verpflichtete das nachrückende Ratsmitglied Jürgen Gründer.

Revierleiter Keller von den Landesforsten RLP erläuterte das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement. Der Stadtrat von Bad Bergzabern stimmte der Teilnahme am Förderprogramm zu und bat Herrn Keller, alle weiteren Maßnahmen einzuleiten.

Der Stadtrat wurde über die Einführung eines internen Organisations- und Kontrollsystems zur Erfüllung der (neuen) steuerlichen Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz informiert. Der vorgeschlagenen Absichtserklärung wurde einstimmig zugestimmt: Der Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern unterstützt ausdrücklich das Ziel, die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer, genauso wie alle anderen Steuersachen, verwaltungsseitig ordnungsgemäß und vorbildlich zu bearbeiten. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass 1. außerplanmäßige Haushaltsbelastungen durch Steuernachzahlungen oder Strafzahlungen für fahrlässig hinterzogene Steuern, sowie 2. Reputations- und Imageschäden gegenüber unseren Bürgern, der Öffentlichkeit allgemein, der Finanzverwaltung vermieden werden, 3. Chancen durch Nutzung der zulässigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vorsteuer bzw. allgemein auf Steuererstattungsansprüche genutzt werden (aktive Steuergestaltung) und 4. Strafverfahren gegen Bürgermeister oder andere Funktionsträger vermieden werden. Dazu soll das Ziel einer ordnungsgemäßen und vorbildlichen Bearbeitung in Steuersachen klar artikuliert und z.B. in einem entsprechenden Leitbild, das von allen Mitarbeitern mitgetragen wird, dokumentiert werden. Die Risikofelder sollen klar analysiert und darauf aufbauend - soweit notwendig - geeignete organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergriffen werden. Der Stadtbürgermeister und seine Beigeordneten werden gebeten, die VG-Verwaltung über alle potenziell steuerrelevanten Sachverhalte frühzeitig vor Abschluss der Verträge zu informieren. Dies betrifft insbesondere alle Verträge mit der Stadt Bad Bergzabern als Vertragspartner - auch solche, die nicht schriftlich vereinbart sind. Bereits abgeschlossene Verträge sollen - soweit noch nicht geschehen – vollständig der Verwaltung zur steuerlichen Neubewertung und ggf. Erarbeitung von Vorschlägen zur Vertragsanpassung zur Verfügung gestellt werden.

Der Stadtrat von Bad Bergzabern beschloss einstimmig die Hebesätze für das Jahr 2023 wie folgt: Realsteuern: Grundsteuer A 400 v.H., Grundsteuer B 465 v.H., Gewerbesteuer 395 v.H.; Hundesteuer für den 1. Hund 60 Euro, für den 2. Hund 100 Euro, für jeden weiteren Hund 150 Euro. Die Kampfhundesteuer berechnet sich gemäß Satzung aus der Vervielfachung der festgelegten Hundesteuer.

Der Beitrag zum Bau und zum Unterhalt von Wirtschaftswegen wurde für die Stadt Bad Bergzabern auf 40 Euro/ha und den Ortsteil Blankenborn auf 15 Euro/ha festgelegt.

Der Stadtrat von Bad Bergzabern beschloss mit 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und1 Enthaltung, der weiteren Planung zum Ausbau der Lessingstraße, BA 2, abweichend der drei Entwurfsvarianten, die vorgestellte Entwurfsvariante 4 zu Grunde zu legen. Einstimmig wurde beschlossen, dass Parkplätze alternierend angeordnet werden sollen. Mit 10 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wurde der Wegfall der letzten drei Parkplätze im Bereich vor der Kreuzung zur Weißenburger Straße beschlossen.

Der Stadtrat von Bad Bergzabern hatte in seiner Sitzung am 29.08.2019 den Ausbau der Lessingstraße in zwei Bauabschnitten beschlossen. Der Stadtrat beschloss dazu einstimmig wie folgt: Das Ausbauprogramm umfasst die Erneuerung der Fahrbahn, der Plätze, der Straßenentwässerung, des Gehwegs, inkl. ggf. erforderlicher Kosten für Grunderwerb und Vermessungen für den Teilbereich der Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Höhe des Anwesens Hausnummer 27 bis zur Einmündung in die Weißenburgerstraße im Westen. Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Ausbaubeiträgen bildet die Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Einmündung in die Steinfelder Straße im Osten bis zur Einmündung in die Weißenburger-Straße im Westen. Mit Beginn der Bauarbeiten werden Vorausleistungen auf den einmaligen Ausbaubeitrag in Höhe von 90% der beitragsfähigen Aufwendungen erhoben. Die Vorausleistungen werden gemäß § 12 Abs. 1 Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und zu drei Fälligkeitsterminen (3, 6 und 9 Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides) zur Zahlung fällig.

Zum Ausbau des Gehwegs in der Wiesenstraße wurde einstimmig bei einer Enthaltung wie folgt beschlossen: Das Abrechnungsgebiet umfasst die Wiesenstraße beginnend von der Einmündung in die Gartenstraße im Osten bis zum Ende der Anbaubestimmung im Westen. Der Gemeindeanteil wurde unter Beachtung des Anliegerverkehrs einerseits und dem übrigen Verkehr andererseits, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, auf 25 % festgesetzt.

Der Stadtrat beriet über die Errichtung einer öffentlichen und barrierefreien WC-Anlage am Bahnhof. Die Münzzahlung wurde mit 3 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen abgelehnt. Mit 16 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen beschloss der Stadtrat die Errichtung der WC-Anlage am Bahnhof in der vorgestellten Ausführung, die Ausschreibung der WC-Anlage im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung und das Einreichen des Bauantrages auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung dieser Maßnahme sind unter der sachlich richtigen Buchungsstelle 57380-096100-155-18 eingeplant bzw. werden im Haushaltsplan 2023 eingeplant.

Stadtbürgermeister Hermann Augspurger informierte den Stadtrat darüber, dass er im Benehmen mit den Beigeordneten eine Eilentscheidung gemäß § 48 GemO über die Fällungen von Gehölzen auf dem Friedhof Bad Bergzabern getroffen hat. Hierzu gab es aus Reihen des Stadtrates keine Einwände.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Erneuerung der Parkplatzbeleuchtung hinter dem Gasthaus Engel an die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von 14.507,00 Euro zu vergeben. Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme stehen unter der Buchungsstelle 54100-048710-37-7 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Zur Vergabe von Fachplanerleistungen zur Modernisierung des Renaissancehauses Engel wurden folgende Beschlüsse gefasst: Jeweils einstimmig wurde beschlossen, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, die Aufträge für die Fachplanerleistungen HLS & Elektro, Statik/Tragwerksplanung, Prüfstatiker sowie Energieberatung nach abschließender Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Auftrag für die Fachplanerleistungen Brandschutz wurde einstimmig an den wirtschaftlichsten Bieter, Ingenieurbüro Stümpert-Strunk aus Ludwigshafen, zum Angebotspreis in Höhe von 4.748,10 Euro inkl. MwSt. vergeben. Der Auftrag für die Fachplanerleistungen Schadstoffgutachten ging einstimmig an den wirtschaftlichsten Bieter, Umweltagentur Postel aus Freisbach, zum Angebotspreis in Höhe von 3.514,31 Euro inkl. MwSt. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, den Auftrag für die Fachplanerleistungen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) an den wirtschaftlichsten Bieter, Ingenieurbüro Wolfgang Brecht aus Neulingen, zum Angebotspreis in Höhe von 5.474,00 Euro inkl. MwSt. zu vergeben.

Der Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Pfarrgasse wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Bei einer Bauvoranfrage zum Umbau der Dachform von Walm- zu Flachdach auf einem Bestandsgebäude in der Petronellastraße wurde die Zustimmung für eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Georg-Weber-Straße“ bezüglich der Dachform mit 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme erteilt.

Auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses beschloss der Stadtrat einstimmig, der Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses im Maxburgring zuzustimmen.

Der Erweiterung einer Physiotherapie-Praxis in der Kapeller-Straße wurde unter der Voraussetzung eines entsprechenden Stellplatznachweises einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, der Brandschutzsanierung des Gebäudes Alfred-Grosser-Realschule Plus in der Pestalozzistraße sein Einvernehmen zu erteilen.

Ferner teilte der Vorsitzende mit, dass die Kreisumlage in diesem Jahr 3.930.382 Euro beträgt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Stadtrat den Verkaufspreis für eine Grundstücksfläche mit drei Grundstücken. Weiterhin wurden aktuelle Miet- und Pachtangelegenheiten beraten. Außerdem beschloss der Stadtrat die Verlängerung des Werkvertrages für das Museumsförderungsprogramm "Kultur im Wandel".

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