Die zum 15. Mai 2024 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge (2. Jahresrate)
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| a) Grundsteuer mit Nebenabgaben |
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| b) Hundesteuer |
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| c) Gewerbesteuer |
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| d) Wasserbezugs- und Kanalbenutzungsgebühren |
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| e) Wiederkehrender Beitrag |
sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern zu überweisen; ansonsten werden die rückständigen Beträge zwangsweise eingezogen.
Sollten Sie sich für den Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, dann bitten wir um umgehende Mitteilung unter der Telefon-Nr. 06343/701-451 oder per E-Mail an fad@vgbza.de.