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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 4. Sitzung Bau- und Planungsausschusses der Stadt Bad Bergzabern vom 18. Februar 2025

Zu Beginn der Sitzung befassten sich die Ausschussmitglieder mit einem Antrag auf eine erste vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnpark Alte Gärtnerei“. In Teil C des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Aufbauten für Solaranlagen als unzulässig festgeschrieben. Um Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Gebäude anbringen zu können, soll dieser Teil des Bebauungsplans nun geändert werden. Die PV-Anlagen sollen die Stromkosten für den Träger, aber auch für die Bewohner der Anlage senken. Als Begründung nennt der Träger die gestiegenen Energiepreise seit 2016. Die Ausschussmitglieder empfahlen dem Stadtrat einstimmig die Aufstellung der ersten vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnpark Alte Gärtnerei" zu beschließen.

Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat mit einstimmigem Beschluss betreffs des Antrags auf folgendes Bauvorhaben: „Herstellung einer Gaube, Marktstraße, 76887 Bad Bergzabern, Fl.St.Nr. 278/1“, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Es entstünde damit eine Abweichung von der Gestaltungssatzung.

Einstimmig entschieden der Ausschussmitglieder dem Stadtrat zu empfehlen, dem Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens dem Bauvorhaben: „Errichtung von Werbeanlagen, Weinstraße, 76887 Bad Bergzabern, Fl.St.Nr. 493/6“ seine Zustimmung zu erteilen.

Ebenso stimmten die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses dem Bauvorhaben „Sanierung und Umbau einer denkmalgeschützten Villa, Bismarckstraße, 76887 Bad Bergzabern, Fl.St.Nr. 794/1“einstimmig zu und empfahlen dem Stadtrat damit, sein Einvernehmen zu geben. Die Antragsteller planen die Sanierung und den Umbau der Villa in der Bismarckstraße zu einem Bürogebäude.

Zuletzt empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat einstimmig, dem Bauvorhaben „Abweichung / Befreiung - Errichtung eines Unterstandes, Tischbergerstraße, 76887 Bad Bergzabern, Fl.St.Nr. 932/10“ sein Einvernehmen zu erteilen und dem Antrag auf Befreiung von den ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplans stattzugeben. Es handelt sich um einen in die Jahre gekommenen Holzunterstand, der ersetzt werden soll.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

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