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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Mahnung

Die zum 15. Mai 2025 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge (2. Jahresrate)

a)

Grundsteuer mit Nebenabgaben

b)

Hundesteuer

c)

Gewerbesteuer

d)

Wasserbezugs- und Kanalbenutzungsgebühren

e)

Wiederkehrender Beitrag

sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern zu überweisen; ansonsten werden die rückständigen Beträge zwangsweise eingezogen.

Sollten Sie sich für den Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, dann bitten wir um umgehende Mitteilung unter der Tel. 06343701-451 oder per E-Mail an fad@vgbza.de.

Bad Bergzabern, 21. Mai 2025
Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern