Die zum 15. Mai 2025 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge (2. Jahresrate)
| a) | Grundsteuer mit Nebenabgaben |
| b) | Hundesteuer |
| c) | Gewerbesteuer |
| d) | Wasserbezugs- und Kanalbenutzungsgebühren |
| e) | Wiederkehrender Beitrag |
sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern zu überweisen; ansonsten werden die rückständigen Beträge zwangsweise eingezogen.
Sollten Sie sich für den Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, dann bitten wir um umgehende Mitteilung unter der Tel. 06343701-451 oder per E-Mail an fad@vgbza.de.