Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushalts-satzung für das Haushaltsjahr 2025 der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik RAT UND VERWALTUNG {{gt}} HAUSHALTSSATZUNGEN/HAUSHALTSPLÄNE eingesehen werden oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-412 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung durch die Einwohner schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern oder elektronisch an haushalt@vgbza.de eingereicht werden.

Bad Bergzabern, 16.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
-Finanzabteilung-
Im Auftrag
Steffen Kuhn