Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweighofen hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 auf Grundlage des Ergebnisses der freiwilligen, frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung sowie Beteiligung der Täger öffentlicher Belange den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans samt Begründung, den textlichen Festsetzungen sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht.
Informationen zum Schutzgut Mensch/seine Gesundheit/Bevölkerung, insbesondere
Das Plangebiet liegt zentral in der Ortsmitte von Schweighofen, südlich der L 546, und umfasst das ehemalige Hofgut „Hauptstraße Nr. 22“ mit den Flurstücken Nrn. 99 sowie 100.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.990 m.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den o. g. Bereich ist mit Begründung, den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vom 26. Mai 2025 bis 27. Juni 2025 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter „Aktuelles/Bauleitplanung“ veröffentlicht. Zusätzlich sind die genannten Unterlagen bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern,
Königstraße 61, Zimmer 304, 76887 Bad Bergzabern, während der Dienstzeit öffentlich ausgelegt.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.vg-bad-bergzabern.de/Impressum/Datenschutzhinweise/