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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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AmtlBek öffentl. Auslegung

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweighofen hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 auf Grundlage des Ergebnisses der freiwilligen, frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung sowie Beteiligung der Täger öffentlicher Belange den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans samt Begründung, den textlichen Festsetzungen sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht.

Informationen zum Schutzgut Mensch/seine Gesundheit/Bevölkerung, insbesondere

  • Schalltechnische Untersuchung
  • Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, insbesondere
  • Artenschutzbeitrag mit Maßnahmen zum Artenschutz
  • Informationen zu den Schutzgütern Boden/Flächen und Wasser/Grundwasser, insbesondere
  • Wasserhaushaltsbilanzierung und Entwässerungskonzept

Das Plangebiet liegt zentral in der Ortsmitte von Schweighofen, südlich der L 546, und umfasst das ehemalige Hofgut „Hauptstraße Nr. 22“ mit den Flurstücken Nrn. 99 sowie 100.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die L 546,
  • im Osten durch die Wohnbebauung der Hauptstraße Nr. 24,
  • im Süden durch das Flurstück 251/1 und die angrenzende Landschaft und
  • im Westen durch die Wohnbebauung der Hauptstraße Nr. 20.

Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.990 m.

Lageplan

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den o. g. Bereich ist mit Begründung, den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vom 26. Mai 2025 bis 27. Juni 2025 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter „Aktuelles/Bauleitplanung“ veröffentlicht. Zusätzlich sind die genannten Unterlagen bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern,

Königstraße 61, Zimmer 304, 76887 Bad Bergzabern, während der Dienstzeit öffentlich ausgelegt.

Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werdenStellungnahmen können per E-Mail unter Bauleitplanung@vgbza.de, schriftlich per Post (Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Bauabteilung Zimmer 304, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern) oder zur Niederschrift bei den zuvor genannten Kontaktdaten vorgebracht werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.vg-bad-bergzabern.de/Impressum/Datenschutzhinweise/

Für die Ortsgemeinde Schweighofen
Bad Bergzabern, 19.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Scherm