Es wurde über die Änderung/Überarbeitung der Friedhofs- und der Friedhofsgebührensatzung beraten. Der Vorsitzende trug die geänderten Passagen der überarbeiteten Friedhofssatzung vor. Einstimmig wurde vom Rat beschlossen, dass zusätzlich in § 22 der Friedhofssatzung folgender Absatz eingefügt werden soll: „Auf das Ablegen von Blumenschmuck bei Urnenbaumgrabstätten sollte zur Pflege der Fläche durch die Gemeinde verzichtet werden. Die Gemeinde behält sich vor, den Blumenschmuck zur Pflege zu entfernen.“ Die Gebühren wurden einstimmig folgt festgesetzt: Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für 15 Jahre bei Urnenbaumgrabstätten auf 600,00 Euro, bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1 bei späteren Bestattungen pro Jahr auf 40,00 Euro und bei einmaliger Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorhergehenden Nutzungszeit pro Jahr auf 40,00 Euro. Für die vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten wurden keine Gebühren festgesetzt. Außerdem wurde vom Gemeinderat festgelegt, dass kein Sondervertrag für Bestattungen von nicht ortsansässigen Bürgern geschlossen wird. Dies beinhaltet auch den damit verbundenen Aufschlag von 50 %, wie im Muster vorgeschlagen.
Für die Ortsgemeinde sollte eine Motorsense angeschafft werden, es lagen zwei Angebote für Akkugeräte vor. Einstimmig beschloss der Rat, dass das Gerät mit Zubehör gemäß Angebot 2 zum Gesamtpreis von 1.170 Euro angeschafft werden soll.
Ortsbürgermeister Schwöbel teilte dem Gemeinderat mit, dass er von der Verwaltung darüber informiert wurde, dass die Pfalzwerke AG ein Angebot bezüglich einer Umstellung der Straßenbeleuchtung von herkömmlichen Leuchtmitteln auf LED unterbreiten will. In solch einem Angebot werden die Kosten und das Einsparpotenzial aufgezeigt. Kosten für eine Umstellung sind ca. 500-600 Euro pro Leuchtenkopf. Sollte die Energieeinsparung bei über 50 % liegen, können für die Umstellung Fördermittel beantragt werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung stimmte der Gemeinderat einer Erhöhung des von der Gemeinde zu zahlenden Pachtzinses für zwei Grundstücke zu.