Der Bau- und Planungsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, unter Hinweis auf die weiterhin gültige Sanierungssatzung, an der Ablehnung der eingereichten Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in der Unteren Berggasse festzuhalten.
Einstimmig wurde dem Stadtrat die Zustimmung des Antrags zur Errichtung einer PV-Anlage in der Weinstraße empfohlen.
Zur Bauvoranfrage bezüglich der Errichtung eines Gewerbegebäude mit Wohnnutzung Im Wernersgrund empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat einstimmig, der angefragten Befreiung der zulässigen Traufhöhe von 7,50 m sowie der Befreiung der Grenzbebauung inkl. Wohnnutzung sein Einvernehmen zu versagen.
Dem Ausschuss lag eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Carport und Terrasse in der Wiesenstraße vor. Dazu lagen verschiedene Anfragen (a-e) der Antragsteller vor. Lediglich für die Ziffer b „Überschreitung der Baugrenze um ca. 50 cm“ sollte eine Befreiung in Aussicht gestellt werden. Insgesamt sei die Bauvoranfrage in der eingereichten Form nicht zustimmungsfähig. Diese Empfehlung erging einstimmig.
Der Bau- und Planungsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig seine Zustimmung zum Vorhaben Umbau des westlichen Teils des Gebäudes als Polizeidienststelle und Neubau von Garagen in der Weinstraße zu erteilen.
Einstimmig wurde die Zustimmung zur Verlängerung der Baugenehmigung von 2019 zur Einrichtung von Bereitschaftsräumen im 1. UG eines Krankenhauses in der Danziger Straße empfohlen.
Es lag ein Bauantrag zur Erhöhung der Außenbestuhlung eines Imbisses auf 69 Sitzplätze in der Steinfelder Straße vor. Der Bau- und Planungsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig die Zustimmung.
Der Ausschuss beriet über den Bebauungsplan "Kapeller Straße - Ost". Vom 27. Oktober bis 11. November 2022 erfolgte die Durchführung einer erneuten, verkürzten Offenlage mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Von Seiten der Bürger gingen keine schriftlichen Anregungen oder Bedenken bezüglich des ausgelegten Planentwurfs ein. Von den insgesamt 8 bei der erneuten Offenlage angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange erfolgten 5 Rückmeldungen. Der Bau- und Planungsausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, sich der Empfehlung des Planungsbüros und der Verwaltung zur Behandlung der während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen anzuschließen. Bei Zustimmung sind keine nach außen wirkenden Überarbeitungen des Bebauungsplanentwurfs notwendig, die eine erneute Offenlage erfordern würden. Somit kann das Bebauungsplanverfahren nunmehr mit Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Nach dem Beschluss zur Zustimmung über die Behandlung der bei der verkürzten Offenlage eingegangenen Anregungen (siehe a) empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat einstimmig den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans "Kapeller Straße – Ost- als Satzung.
Es wurde über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sudetenstraße" beraten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat in der Zeit vom 03.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 zum Zwecke der Aufhebung öffentlich ausgelegen. Parallel hierzu wurde die Kreis- sowie die Bundeswehrverwaltung per Anschreiben beteiligt. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt nahm zur Kenntnis, dass im Rahmen der Offenlage und Behördenbeteiligung keinerlei Stellungnahmen eingegangen sind, welche der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sudetenstraße“ entgegenstehen. Da der Vorhabenträger laut eigner Aussage nicht in der Lage war, die zur Umsetzung des Bebauungsplanes notwendigen Grundstücke zu erwerben, ist die Aufhebung angebracht. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sudetenstraße“ Ebenfalls wurde empfohlen, der von der Verwaltung vorgelegten Aufhebungssatzung zuzustimmen. Diese ist nach entsprechendem Stadtratsbeschluss vom Bürgermeister zu unterzeichnen und anschließend bekanntzumachen. Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege werden durch die Aufhebung nicht beeinträchtigt.
Der Vorsitzende informierte, dass Architekt Baudis mit einer Grundlagenermittlung/Machbarkeitsprüfung einer Kindertagesstätte beauftragt wurde.
Laut Vorsitzendem sei gegen Mitte des Jahres mit dem Tunneldurchbruch zu rechnen. Die Arbeiten lägen aufgrund des vorgefundenen Materials inzwischen etwas hinter dem ursprünglichen Zeitplan.