Der Beigeordnete Josef Schmitt nahm die Ernennung des durch Urwahl gewählten Sven Krieger zum Ortsbürgermeister unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vor. Er händigte ihm die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte ihn in das Amt ein. Ortsbürgermeister Sven Krieger bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für das große ihm entgegengebrachte Vertrauen.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach stimmte einstimmig dem Neuabschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten (bis auf die Jagdverpachtung) der Jagdgenossenschaft Dörrenbach auf die Ortsgemeinde Dörrenbach zu. Ebenfalls wurde der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO zwischen der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft sowie über der Erstellung zweier Verarbeitungsverzeichnisse zugestimmt.
Josef Schmitt wurde zur Wahl als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Dörrenbach vorgeschlagen. In Folge der geheimen Wahl durch Stimmzettel erhielt von den 9 gültig abgegebenen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder des Ortsgemeinderates Herr Josef Schmitt 6 Ja-Stimmen. Es gab 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Somit hat Herr Josef Schmitt mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und wurde zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Dörrenbach gewählt. Auf Grund des Wahlergebnisses stellte der Ortsbürgermeister Sven Krieger fest, dass Herr Josef Schmitt zum Ersten Beigeordneten gewählt wurde. Anschließend ernannte er ihn unter Aushändigung der Ernennungsurkunde, vereidigte ihn und führte ihn in das Amt ein.
Einstimmig wurde der Geschäftsbereich „Feld und Wald“ gebildet und direkt auf den Ersten Beigeordneten Josef Schmitt übertragen.
Aufgrund des Austritts von Ratsmitglied Marcella Turner-Cmuchal aus der IGD-Fraktion waren verschiedene Ausschusssitze durch die IGD neu zu besetzen. Einstimmig wählte der Gemeinderat Andrea Zenker als Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss; Olaf Zenker als stellvertretendes Mitglied in den Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss und Andrea Zenker als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in der Schulstraße und allen gewünschten Befreiungen zu. Jedoch besteht der Gemeinderat ausdrücklich auf die Einhaltung der Stellplatzverpflichtung mit den erforderlichen drei Stellplätzen.
Der Gemeinderat Dörrenbach nahm die zwei während der einmonatigen Offenlage eingegangenen Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplans "Süd" zur Kenntnis. Gegen eine Aufhebung sprechende Gründe waren laut Verwaltung nicht ersichtlich, diese wurde jedoch beauftragt, der Bürgerin auf ihre Eingabe schriftlich zu antworten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufhebung des Bebauungsplanes „Süd“. Er ermächtigte den Ortsbürgermeister zur Unterzeichnung der vorgelegten Aufhebungssatzung und beauftragte die Verwaltung mit deren nachfolgender Bekanntmachung. Durch die zwischenzeitlich weitgehend erfolgte Bebauung der Grundstücke ist der Planbereich so vorgeprägt, dass weiterhin eine geordnete städtebauliche und umweltverträgliche Entwicklung auf der Grundlage von § 34 BauGB gewährleistet ist. Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege werden durch die Aufhebung nicht beeinträchtigt. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke im südlichen Bereich des Heideweges, der Weed-Borngasse und der Rathausgasse sowie die Grundstücke entlang der Guttenbergstraße, der Talstraße und Am Spöhren. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungsplanverfahren „Süd, 1. Änderung“ aus dem Jahr 1988 und „Süd II“ aus 1975. Beide Verfahren wurden nicht fertiggestellt, die jeweiligen Planungsgrundlagen waren nicht mehr aktuell.
Für anstehende Projekte der Ortsgemeinde wurden Projektleiter festgelegt.
Der Tagesordnungspunkt „Mobile Funkstation am Sportplatz - Beteiligung des Sportvereins an der Vergütung“ wurde auf eine nachfolgende Sitzung vertagt.
Ortsbürgermeister Sven Krieger teilte mit, dass am Rasentraktor verschiedene Arbeiten anstehen. Es soll erstmals eine Wartung für ca. 700 Euro durchgeführt werden. Weiterhin soll das Fahrzeug eine Straßenzulassung erhalten. Hierfür sind auch noch Änderungen für ca. 150 Euro erforderlich. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.