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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 38. Sitzung des Gemeinderates Gleiszellen-Gleishorbach vom 05. März 2024

Der Umbau des ehemaligen Pfarrheims zum Dorfgemeinschaftshaus beschäftigte den Gemeinderat im öffentlichen Teil der Sitzung. Aus förderrechtlicher Sicht sei es sinnvoll die Gewerke einzeln auszuschreiben. Der Rat nahm dies zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die öffentliche Ausschreibung der Rohbau-, Gerüstbau- und Dachdeckungsarbeiten. Der Gemeinderat ermächtigte den Ortsbürgermeister bzw. dessen Vertreter, die Aufträge nach Auswertung und Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu unterzeichnen. Der Gemeinderat soll über alle erteilten Aufträge unverzüglich informiert werden.

Für die Abbruch- und Rückbauarbeiten, die dem Umbau vorausgehen, soll ein Schadstoffgutachten erstellt werden. Der Rat nahm dies zur Kenntnis und stimmte der Beauftragung eines Schadstoffgutachtens durch das Ingenieurbüro Roth & Partner aus Annweiler nachträglich zu. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Im Anschluss befasste sich der Rat mit der Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung. Einstimmig beschloss das Gremium, die Entwürfe der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung als Satzung auszufertigen. Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, eine Entscheidung über den vorzeitigen Abbau von Grabstätten bis zu 10 Jahren vor Ablauf der Ruhefrist gem. § 22 Abs 1 der Friedhofssatzung, eigenständig herbeizuführen – beschloss der Rat einstimmig.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat, unter bestimmten Voraussetzungen, der Herstellung von Stellplatzflächen zuzustimmen.

Der Gemeinderat beschloss weiterhin, dem Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung hinsichtlich einer Vertragsangelegenheit zu folgen.

In einer Grundstücksangelegenheit beschloss der Gemeinderat zudem, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

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