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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 41. Sitzung des Gemeinderates Niederhorbach vom 13. März 2024

Im öffentlichen Teil der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Flurbereinigung im Horbachtal. Mit einem einstimmigen Beschluss stimmte der Rat der Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen in das Eigentum und die Unterhaltung zu.

Die Grenzen zwischen den Ortsgemeinden und Barbelroth sollen geändert werden. Diese sollen an den Verlauf der im Flurbereinigungsverfahren Horbachtal neu ausgewiesenen Wegen und Grundstücksgrenzen angepasst werden. Die Grenzen der politischen Gemeinden sollen auch künftig mit der Grenze der Gemarkungen zusammenfallen. Hierbei soll folgendes gelten: Der befestigte Weg innerhalb der Flurstücksgrenzen soll ausgebaut werden. Für die Ausübung des Jagdrechts gilt der neue Grenzverlauf. Durch die Grenzänderungen ergeben sich keine Flächenänderungen. Deswegen findet kein Geldausgleich für bestehende Rechte statt. Mit einem einstimmigen Beschluss stimmte der Gemeinderat der Änderung der Gemeindegrenzen im genannten Umfang zu.

Einstimmig beschloss der Rat, die Änderung des Ländlichen Verbindungswegenetzes zu beantragen.

Des Weiteren behandelte das Gremium die Änderung der Friedhofssatzung. Einstimmig wurde folgende Anzahl möglicher Urnenbestattungen in Wahlgrabstätten beschlossen:

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In Einzelwahlgrabstätten bis zu 6 Urnenbeisetzungen

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In Doppelwahlgrabstätten bis zu 12 Urnenbeisetzungen

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In Dreierwahlgrabstätten bis zu 18 Urnenbeisetzungen

Die Straße „Im Tiergarten“ - der bisherige Fahr- bzw. Wirtschaftsweg - soll als Gemeindestraße eingestuft werden. Dies entschied der Gemeinderat einstimmig – unter dem Vorbehalt der positiven Prüfung durch die Beitragsabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung.

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