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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 22. Sitzung des Gemeinderates von Steinfeld vom 26. Januar 2023

Der Gemeinderat Steinfeld beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Altortsgebiet - West“, 1. Änderung und Erweiterung unter der Voraussetzung, dass der Grundstückseigentümer sich in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet, nicht nur die gesamten Planungs- und Erschließungskosten zu übernehmen, sondern auch auf eigene Kosten den heutigen Wirtschaftsweg zu einer Gemeindestraße auszubauen. Für die Gemeinde muss alles kostenneutral erfolgen. Die Fortschreibung beschränkt sich auf das Grundstück Fl.St.Nr. 669 und den südl. angrenzenden Wirtschaftsweg Fl.St.Nr. 646/1. Nach Anerkennung des vorgelegten 1. Planentwurfes, mit Änderung des Baufensters, kann der Gemeinderat Steinfeld die Offenlage selbigen beschließen. Da es sich hier um die Fortschreibung eines bestehenden Bebauungsplans handelt, kann das vereinfachte Verfahren angewendet werden und auf eine frühzeitige Beteiligung, Umweltbericht etc. verzichtet werden.

Der Tagesordnungspunkt „Unterschutzstellung des Grabungsschutzgebietes "Am Riedstecken" in der Gemarkung Steinfeld“ wurde einstimmig vertagt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Absturzsicherung über den Dorfbach im Wirtschaftsweg Höckerlinie, Plan Nr. 989/2 an der alten Waschbank zum Preis von ca. 4.000 Euro herzustellen und beauftragte die Verwaltung, das erforderliche Material bei der Fa. Moravia zu bestellen sowie den Bauhof anzuweisen die Systemgeländer zu versetzen. Zur Finanzierung werden ausreichende Haushaltsmittel bereitgestellt. Für den Umbau des ehem. Pfarrheims zum Kindergarten wurde einstimmig das Architekturbüro Huck gem. dem Honorarangebot vom 10.05.2022 mit den Leistungsphasen 5-9 beauftragt.

Die Gemeinde Steinfeld hat zur Verwendung für die Kerwe, die im Oktober 2022 stattfand, folgende Beträge gesponsert bekommen: Thüga Energie GmbH 150 Euro, Sparkasse Südpfalz 200 Euro und VR Bank SWW eG 50 Euro. Der Gemeinderat stimmte dem Sponsoring einstimmig zu.

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Gemeinderat jeweils einstimmig, die vorliegenden Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2019 und das Haushaltsjahr 2020 festzustellen. Den Ortsbürgermeistern und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde jeweils einstimmig Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 wie auch das Haushaltsjahr 2020 erteilt.

Der Gemeinderat von Steinfeld beschloss einstimmig den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Kath. Kirchenstiftung St. Leodegar Steinfeld sowie der Kath. Kirchengemeinde Hl. Edith Stein Bad Bergzabern wegen der Übernahme des Pfarrheimes im Erbbaurecht für den Umbau und die Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte St. Vinzenz, mit folgender Änderung des § 23 b – die Belegung der Räumlichkeiten ist jeweils mit dem Erbbauberechtigten abzustimmen. Herr Ortsbürgermeister Neufeld bzw. seine Vertreter im Amt wurden ermächtigt, die erforderliche notarielle Beurkundung unter Voraussetzung der Änderung des § 23 b zu tätigen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die jeweilige notarielle Beurkundung vorzubereiten.

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