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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 27. Sitzung des Gemeinderates von Schweigen-Rechtenbach vom 22. März 2023

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den gestellten Förderantrag auf Zuwendung zu einem klimaangepassten Waldmanagement aufrecht zu erhalten.

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 festzustellen. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde einstimmig Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.

Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Rat die Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach für das Jahr 2023 zum 1. Januar 2023 wie folgt: Grundsteuer A 345 v. H., Beschluss: 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen; Grundsteuer B 465 v. H., Beschluss: 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen; Gewerbesteuer 390 v. H., Beschluss: 14 Ja-Stimmen; Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen 50 Euro/ha, Beschluss: 14 Ja-Stimmen.

Es wurde über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung beraten. Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung vom 12.10.2022 die Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Einstimmig erging der Beschluss zur vorgetragenen Änderung der Friedhofsatzung vom 29.11.2022 auf Seite 9 in § 15 Absatz 6. In § 18 entfällt der 2. Absatz. Der Gemeinderat beriet über die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung und beschloss einstimmig die vorgestellten Gebührenänderungen und beauftragte die Verwaltung mit der Fertigstellung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung.

Ortsbürgermeister Geißer informierte den Rat über die Aussetzung des Beschlusses bezüglich der Kindertagesstätte Schweigen-Rechtenbach vom 08.02.2023, weil verschiedene Ratsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen hatten, obwohl Sonderinteresse bestand. Auf Antrag des Ortsbürgermeisters wurde die Neufassung des Grundsatzbeschlusses mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung vertagt.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zum Nachtrag zur Wegesanierung auf dem Friedhof in Schweigen zur Kenntnis und ermächtigte mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den Ortsbürgermeister, nach erfolgter Prüfung durch die technische Bauabteilung, die anfallenden Kosten für die Mehraufwendungen bis zu max. 30.000 Euro inkl. MwSt. freizugeben. Die notwendigen Mittel werden im Doppelhaushalt 2023/2024 zur Verfügung gestellt.

Mit 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Gemeinderat, den 1. Nachtrag i.H. 2.005,90 Euro brutto an die Baufirma Maué Bau, auf Grundlage des geprüften Nachtragsangebotes zu vergeben. Ebenfalls wurde beschlossen, die angefallenen Mehrkosten in Höhe von 5.948,33 Euro brutto, aufgrund der Mengenmehrungen gegenüber dem ursprünglichen Angebot anzuerkennen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im kommenden Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt.

Der Rat beschloss mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, einen weiteren Antrag auf Umgemarkung beim Katasteramt Landau zu stellen. Diese Umgemarkung betrifft die Fl.St.Nr. 13/1 mit lediglich 4 m² Fläche, aktuell Gemarkung Schweigen. Auch dieses Grundstück soll, wie zuvor bereits das Fl.St.Nr 1003/1, für welches die Umgemarkung bereits erfolgte, in die Gemarkung Rechtenbach überführt werden.

Zum Bebauungsplan „Kübelwiese" beschloss der Rat mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, dass die Umlegung „Kübelwiese“ angeordnet wird. Die Umlegungsbefugnis wurde mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung auf den Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach übertragen.

Über die Befugnis zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts wollte der Gemeinderat mehr Informationen haben. Der Beschluss darüber wurde daher einstimmig vertagt.

Dem Rat lag der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Paulinerstraße“ zur Beratung vor. In seiner Sitzung am 12.12.2019 hatte der Gemeinderat Schweigen-Rechtenbach auf Antrag des Grundstückseigentümers die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.St.Nr. 1156, im westlichen Anschluss an die alten Zollhäuser in der Paulinerstraße beschlossen. Auf dem Grundstück sollten zwei Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Die erhebliche Zeitspanne zwischen Offenlage und nunmehr geplantem Abschluss des Verfahrens ergab sich aus der massiv verspäteten Zustimmung der SGD zu dem nach der Offenlage vorgelegten Niederschlagsbewirtschaftungskonzept. Der vorbereitete Vertrag wurde mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung zurückgewiesen. Im Vertrag soll der Passus aufgenommen werden, dass eine Begrünung und eine Photovoltaikanlage verpflichtend sind. Die Verwaltung möge im Ratsbeschluss vom 12.12.2019 nachlesen, was man seinerzeit beschlossen habe.

Der Gemeinderat Schweigen-Rechtenbach nahm die während der Offenlage des Bebauungsplan "Längelsstraße" eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und schloss sich einstimmig der Bewertung der Verwaltung und des Planungsbüros über ihre Behandlung an. Die entsprechenden Änderungen wurden von diesem bereits in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Es wurde festgestellt, dass keine Gründe vorgebracht wurden, die eine Änderung mit Außenwirkung auf Dritte entfalten, somit ist eine erneute Offenlage des Planes nicht notwendig. Das Gremium stimmte dem vorliegenden Städtebaulichen Vertrag zu und bevollmächtigte den Ortsbürgermeister mit dessen Unterschrift. Anschließend wurde einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan "Längelsstraße“ auf der Grundlage der öffentlichen Auslegung und vorangegangenen Aussprache als Satzung. Den Geltungsbereich des Bebauungsplans bildet das in der Gemarkung Schweigen liegende Fl.St.Nr 359/1 mit 1.629 m², welches in seinem nördlichen Bereich an die Längelsstraße angrenzt.

Dem Bauvorhaben Neubau einer Prüfstelle, Geschäftsfläche und 2 Wohnungen, An der Schmalwiese, wurde mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen mit Ausnahme der Problematik mit der Ablöse für zwei im Bebauungsplan festgesetzten Parkplätzen auf der Grünfläche zugestimmt. Die Parkplätze sind auf dem Grundstück des Bauherrn vorzuweisen. Für das geplante Bauvorhaben müssen auf dem Grundstück insgesamt neun Parkplätze vorgehalten werden. Der Gemeinderat sprach sich mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen gegen eine Ablöse von zwei Parkplätzen aus.

VG-Verwaltung