Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Außerdem kann, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, noch ein Wahlschein beantragt werden.
Aus diesen Gründen ist das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), 76887 Bad Bergzabern, am Samstag, 08. Juni 2024, in der Zeit von 11:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Bitte benutzen Sie die Klingel „Sitzung“ an der Briefkastenstele am Seiteneingang (Parkplatz).