Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Ab Montag, dem 10. Juni beginnen die Straßensanierungsarbeiten im Einmündungsbereich des Rötzweg / Weinstraße in Bad Bergzabern. |
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| Beeinträchtigt ist hier die Zufahrt zum Parkplatz am Haus des Gastes sowie der Südpfalztherme, sowie den dahinterliegenden Anwesen. |
| 2. | Die Zufahrt zu den Parkplätzen ist grundsätzlich möglich. |
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| Es muss aber mit Einschränkungen gerechnet werden. |
| 3. | Die Weinstraße ist über die Zeit der Sanierungsarbeiten halbseitig gesperrt. Aus Richtung Süden erfolgt die Umleitung über die Petronellastraße und die Friedrich-Ebert-Straße. Auf der Umleitungsstrecke gilt in dieser Zeit ein absolutes Halteverbot. |
| 4. | Voraussichtlich am Montag, dem 17. Juni, wird die Asphaltdecke im Sanierungsbereich aufgebracht. |
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| An diesem Tag ist keine Zufahrt in den Rötzweg möglich. |
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| Anwohner und Gewerbetreibende werden gebeten entsprechende Hinweise an ihre Besucher zugeben und Fahrzeuge außerhalb des Rötzweg zu parken. |
| 5. | Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung |