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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO

Verkehrsbeeinträchtigung in der Weinstraße Zufahrt Rötzweg in Bad Bergzabern

Durchführung von Straßensanierungsarbeiten

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

Ab Montag, dem 10. Juni beginnen die Straßensanierungsarbeiten im Einmündungsbereich des Rötzweg / Weinstraße in Bad Bergzabern.

Beeinträchtigt ist hier die Zufahrt zum Parkplatz am Haus des Gastes sowie der Südpfalztherme, sowie den dahinterliegenden Anwesen.

2.

Die Zufahrt zu den Parkplätzen ist grundsätzlich möglich.

Es muss aber mit Einschränkungen gerechnet werden.

3.

Die Weinstraße ist über die Zeit der Sanierungsarbeiten halbseitig gesperrt. Aus Richtung Süden erfolgt die Umleitung über die Petronellastraße und die Friedrich-Ebert-Straße. Auf der Umleitungsstrecke gilt in dieser Zeit ein absolutes Halteverbot.

4.

Voraussichtlich am Montag, dem 17. Juni, wird die Asphaltdecke im Sanierungsbereich aufgebracht.

An diesem Tag ist keine Zufahrt in den Rötzweg möglich.

Anwohner und Gewerbetreibende werden gebeten entsprechende Hinweise an ihre Besucher zugeben und Fahrzeuge außerhalb des Rötzweg zu parken.

5.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde