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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Erhebung von Vorausleistungen auf den Ausbaubeitrag für den zweiten Bauabschnitt der Lessingstraße in Bad Bergzabern

Am 17.01.2024 wurde an dieser Stelle die Erhebung von Vorausleistungen für März/April angekündigt. Aufgrund anderer Verwaltungsabläufe konnte dies bislang nicht realisiert werden.

Hiermit unterrichtet die Stadt Bad Bergzabern gemäß § 7 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995, zuletzt geändert am 19.05.2022, die Grundstückseigentümer der Lessingstraße nochmals über den beitragspflichtigen Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Lessingstraße.

Das Ausbauprogramm umfasst die Erneuerung der Fahrbahn, der Plätze, der Straßenentwässerung, des Gehwegs sowie die Erneuerung der Erdverkabelung der Beleuchtungseinrichtung. Ferner ggf. erforderliche Kosten für Grunderwerb und die Vermessungen für den Teilbereich der Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Höhe des Anwesens Hausnummer 27 bis zur Einmündung in die Weißenburgerstraße im Westen. Mit den Bauarbeiten im zweiten Bauabschnitt wurde bereits im November 2023 begonnen.

Für diese Maßnahmen sind einmalige Beiträge gemäß der rechtskräftigen Ausbaubeitragssatzung der Stadt Bad Bergzabern vom 27.02.2020 zu erheben.

Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Ausbaubeiträgen bildet die Verkehrsanlage Lessingstraße, von der Einmündung in die Steinfelder Straße im Osten bis zur Einmündung in die Weißenburger-Straße im Westen.

In der Stadtratssitzung vom 29.10.2020 wurde für den Vollausbau der Lessingstraße ein Gemeindeanteil in Höhe von 35 v. H. beschlossen, der von den Gesamtkosten abzuziehen ist und den Vorteil der Allgemeinheit gegenüber den Anliegern an den Ausbaumaßnahmen widerspiegelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragsschuldner die Ausbaubeitragssatzung der Stadt Bad Bergzabern jederzeit über die Homepage der Verbandsgemeinde sowie nach Terminvereinbarung in Zimmer 221 der Verbandsgemeindeverwaltung einsehen können.

Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird in den kommenden Tagen ein entsprechender Vorausleistungsbescheid zugehen, welcher zu drei Fälligkeitsterminen (3, 6 und 9 Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides) zur Zahlung fällig wird. Entsprechend dem Stadtratbeschluss vom 17.11.2022 umfasst diese Vorausleistung 90% der voraussichtlichen beitragsfähigen Aufwendungen.

Über das Ergebnis der Stadtratsitzung vom 17.11.2022 zu diesem Thema wurde bereits im Südpfalz Kurier vom 24.05.2023 ausführlich berichtet.

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Im Auftrag
gez. Hofmann