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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 9. Sitzung des Gemeinderates Pleisweiler-Oberhofen vom 01. April 2025

Der Gemeinderat befasste sich im öffentlichen Teil der Sitzung mit der Grundsteuerreform. Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025:

Grundsteuer

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 345 v. H. (Hebesatz wie bisher)
  • für unbebaute Grundstücke gemäß § 246 BewG (Grundsteuer B) auf 465 v. H. (Hebesatz wie bisher)
  • für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 BewG (Wohngrundstücke) (Grundsteuer B) auf 465 v. H. (Hebesatz wie bisher)
  • für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 BewG (Nichtwohngrundstücke) (Grundsteuer B) auf 530 v. H. (Anhebung um 65 v. H.)

Gewerbesteuer 390 v. H.

Der Rat beriet im Anschluss die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Einstimmig bei 1 Enthaltung nahm der Rat den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss, die Restumstellung der 45 Leuchten auf LED-Technik in den Straßen Weinstraße, Am Schlossberg und Schäfergasse durchzuführen.

Ferner beschloss der Gemeinderat einstimmig bei 1 Enthaltung zur Finanzierung einen Mittelübertrag aus 2024 bei der sachlich richtigen Buchungsstelle in entsprechender Höhe.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat, der Eintragung einer Baulast zuzustimmen.

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