Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Ab Donnerstag, 05. Juni 2025, wird der Schulring in Steinfeld, zwischen Kindertagesstätte und Grundschule, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. |
| 2. | Die Vollsperrung wird voraussichtlich bis 20. Juni dauern. |
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| In dieser Zeit werden die Versorungsanschlüsse für den Umbau der Kindertagesstätte erstellt |
| 3. | Während der Vollsperrung wird die Einbahnstraße zwischen Untere Hauptstraße und Grundschule gedreht. |
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| Die einspurige Verkehrsführung dient der Sicherheit der Kinder im Bereich der Grundschule und der Kindertagesstätte. |
| 4. | Der östliche Siedlungsbereich ist dann über die Untere Hauptstraße und die Landesstraße 546 anzufahren. |
| 5. | Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung |