Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Vollsperrung des Schulring in Steinfeld Durchführung von Hausanschlussarbeiten

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende

verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

Ab Donnerstag, 05. Juni 2025, wird der Schulring in Steinfeld, zwischen Kindertagesstätte und Grundschule, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

2.

Die Vollsperrung wird voraussichtlich bis 20. Juni dauern.

In dieser Zeit werden die Versorungsanschlüsse für den Umbau der Kindertagesstätte erstellt

3.

Während der Vollsperrung wird die Einbahnstraße zwischen Untere Hauptstraße und Grundschule gedreht.

Die einspurige Verkehrsführung dient der Sicherheit der Kinder im Bereich der Grundschule und der Kindertagesstätte.

4.

Der östliche Siedlungsbereich ist dann über die Untere Hauptstraße und die Landesstraße 546 anzufahren.

5.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde