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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberschlettenbach

Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730).

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Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberschlettenbach

Das Ratsmitglied Dr. Axel Brinkop hat mit Schreiben vom 30.04.2025 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern.

Dies ist Herr Maximilian Wittner.

Herr Wittner hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Oberschlettenbach, 02.06.2025
Christian Burkhart, Ortsbürgermeister