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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 23/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach-

Das Ratsmitglied Uwe Lauweh hat mit Schreiben vom 26. März 2026 sein Mandat niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist für das ausgeschiedene Ratsmitglied eine Ersatzperson einzuberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern.

Dies ist Herr Werner Jülg. Herr Jülg hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber. Dies ist Herr Andreas Grimm. Herr Grimm hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber. Dies ist Herr Heiko Walter. Herr Walter hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber. Dies ist Frau Mareen Nauerth. Frau Nauerth hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber. Dies ist Herr Florian Lauth. Herr Lauth hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber. Dies ist Herr Marcus Schätzle. Herr Schätzle hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Schweigen-Rechtenbach, 27.05.2026
Sabine Bentz, Ortsbürgermeisterin