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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 23/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Dierbach

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133). 

- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Dierbach -

Das Ratsmitglied Felix Würtz hat aufgrund des Wegzuges aus der Ortsgemeinde Dierbach nicht mehr die Wählbarkeitsvoraussetzungen und kann sein Mandat nicht weiter ausüben.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern. Dies ist Herr Tobias Roth. Herr Roth hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt. Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber. Dies ist Herr Christoph Schöffel. Herr Schöffel hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Dierbach, 27.05.2026
Manfred Huckle, Ortsbürgermeister