Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung vom 25.03.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt — 2021
der Gesamtbetrag der Erträge auf 11.874.800,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 12.656.900,00 Euro
der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf -782.100,00 Euro
2. im Finanzhaushalt — 2021
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf -328.300,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.089.900,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.595.500,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -505.600,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 833.900,00 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
— 2021
zinslose Kredite auf 0,00 Euro
verzinste Kredite auf 505.600,00 Euro
zusammen auf 505.600,00 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 2021
— 0,00 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 2021
— 0,00 Euro
§ 4 Steuern, Beiträge und Gebühren
I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2021
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) 400 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer nach Ertrag 395 v.H.
3. Hundesteuer (einschließlich Ortsteil Blankenborn)
a) für den ersten Hund 60,00 Euro
b) für den zweiten Hund 100,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 150,00 Euro
d) für den ersten Kampfhund 480,00 Euro
e) für jeden weiteren Kampfhund 1.000,00 Euro
II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden je Hektar wie folgt festgesetzt:
— 2021
in der Stadt Bad Bergzabern auf 40,00 Euro
im Ortsteil Blankenborn auf 15,00 Euro
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.
III. Die Höhe der Tourismus- und Gästebeiträge sind in der Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismus- und Gästebeitrages vom 24.10.2019 in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages vom 27.09.2019 und der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 02.12.2020 geregelt.
§ 5 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Stadt Bad Bergzabern zum 31.12.2019 beträgt 28.662.563,78 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 28.110.923,78 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2021 um voraussichtlich 782.100,00 Euro auf 27.328.823,78 Euro.
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln in einer Investitionsübersicht darzustellen.
§ 7 In-Kraft-Treten
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021
1. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO wurde der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Südpfalz-Kurier 9/2021 vom 03.03.2021. Ab der Bekanntmachung konnten innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplans durch die Einwohner eingereicht werden. Einsichtnahme war möglich mittels der auf der Internetseite der Verbandsgemeinde eingestellten Entwurfsunterlagen oder, falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden konnte, nach vorheriger Terminabsprache im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61.
Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 25.03.2021 beschlossen.
2. Die Haushaltssatzung wurde am 28.03.2021 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 25.05.2021 unter Az. 12/901-11 die kommunalaufsichtliche Genehmigung erteilt bzw. keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
3. Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donnerstag, 17.06.2021 bis Freitag, 25.06.2021, auf der Internetseite der Verbandsgemeinde www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik NEUIGKEITEN elektronisch abrufbar oder, falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-410, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, einzusehen.
4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
2. | vor Ablauf, der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.