Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern -
Das Ratsmitglied Kathrin Flory wurde zur Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ernannt. Damit hat sie ihr Ratsmandat verloren.
Nach § 45 KWG ist für das ausgeschiedene Ratsmitglied eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).
Dies ist Herr Dr. Martin Semar.
Herr Dr. Semar hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).