I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.08.2019 die Aufstellung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gegenstand und Zweck dieses Verfahrens ist insbesondere die Überprüfung der Möglichkeiten zur Entwicklung von Wohnbauflächen im Bereich der Verbandsgemeinde vor dem Hintergrund der aktuellen Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar.
Ferner ist Ziel dieser Fortschreibung die Ermittlung von Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere durch die Ausstattung des Gemeindegebiets mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Des Weiteren sollen die bisher auf der Grundlage der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Änderungsverfahren in die 3. Fortschreibung als Planungsbestand übernommen werden.
Hierzu wurde zwischenzeitlich ein entsprechender Vorentwurf erstellt, welcher die jeweiligen Planungen beschreibt und eine Bewertung hinsichtlich deren Auswirkungen vornimmt.
Ferner wurde eine Studie zur Untersuchung von Eignungsflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PFA) für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern erstellt, welche ebenfalls Planungsgegenstand dieser Fortschreibung sein soll.
II. Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
In seiner Sitzung am 28.03.2023 hat der Verbandsgemeinderat die vorstehend genannten Planinhalte der dritten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bestimmt und gleichzeitig beschlossen, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die voraussichtlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der entsprechende Fortschreibungsentwurf nebst Begründung und Beurteilung der Umweltauswirkungen dieser Planung sowie die Studie zur Untersuchung von Eignungsflächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PFA) kann in der Zeit vom 15. Juni bis einschl. 17. Juli 2023 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden eingesehen und erörtert werden.
Gleichzeitig werden die genannten Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter der Rubrik Aktuelles / Bauleitplanung / Offenliegende Bauleitpläne / Fortschreibung FNP elektronisch eingestellt. Vorzugsweise bitten wir von dieser Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen oder zur Einsichtnahme einen Termin unter der Tel. 06343 701-310 bzw. der E-Mail-Anschrift bauleitplanung@vgbza.de zu vereinbaren.
Während des genannten Zeitraums können zur Planung schriftlich oder mündlich Stellungnahmen vorgetragen werden, über welche der Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheidet.