Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 12 Kommunalabgabengesetz (KAG), in der zurzeit geltenden Fassung, in seiner Sitzung am 15.05.2024 die folgende Satzung über die Festsetzung eines Tourismusbeitrages beschlossen.
Der Beitragssatz für den Tourismusbeitrag wird auf 9,6 v.H. festgesetzt.
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Zugleich tritt die Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach vom 26.09.2019 außer Kraft. Soweit Beitragsansprüche nach der aufgrund von Satz 2 aufgehobenen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz auf Folgendes hingewiesen:
(1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
(2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.