Zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung beschloss der Stadtrat einstimmig die Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Jahres 2024 von1.974.417,77 Euro sowie deren Finanzierung durch die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2024.
Ebenso einstimmig beschloss der Rat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Beteiligungsbericht.
Der Stadtrat beschloss des Weiteren einstimmig die Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025:
Für die Grundsteuer:
| • | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf: 440 v. H. (Anhebung um 40 % Punkte) |
| • | für unbebaute Grundstücke gemäß § 246 BewG (Grundsteuer B) auf: 480 v. H. |
| • | für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 BewG (Wohngrundstücke) (Grundsteuer B) auf: 480 v. H. |
| • | für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 BewG (Nichtwohngrundstücke) (Grundsteuer B) auf: 570 v. H. |
Für die Gewerbesteuer: 395 v. H.
Betreffs der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 und Entscheidung über die Entlastung beschloss der Rat aufgrund der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig Folgendes:
Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.
Die Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages wurde neugefasst. Der Stadtrat stimmt dem von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf zur Neufassung der Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Bergzabern einstimmig zu. Die Satzung trat rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Im Anschluss beriet der Stadtrat Bauvorhaben.
Die Bauvoranfrage Steinfelder Straße – Reihenhäuser, Fl.St.Nrn. 2347/28, 2347/29 beschloss der Rat mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen abzulehnen.
Dem Bauantrag Weinstraße, Georg-Weber-Straße, Fl.St.Nr. 699 erteilte der Rat einstimmig nachträglich sein Einvernehmen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Stadtrat, die abschließende Entscheidung zur Vermietung einer Wohnung an Stadtbürgermeister Augspurger zu übertragen.
Weiterhin beschloss der Stadtrat die fristlose Kündigung eines Mietvertrages zum 30.04.2025.
Beschlossen wurden zudem, einem noch auszuhandelnden Vertrag über die Nutzung eines Grundstücks grundsätzlich das Einverständnis zu erteilen.