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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Sperrung von Gemeindestraßen anl. der beiden Schultriathlons in Bad Bergzabern am 30.06. und 01.07.2025

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erteilt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

Aus Anlass der beiden Schultriathlon am 30.06.2025 und am 01.07.2025, wird die Friedrich-Ebert-Straße, die Pestalozzistraße und die Theodor-Heuss-Straße, sowie ein Wirtschaftsweg in Bad Bergzabern, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Die Sperrung gilt in der Zeit von 10 Uhr bis 14 Uhr.

1.

An folgenden Stellen ist eine Absperrschranken und das VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) zu stellen.

- Friedrich-Ebert-Straße Einmündung Pestalozzistraße (Nordseite)

- Pestalozzistraße Einmündung Friedrich-Ebert-Straße (Ostseite)

- Friedrich-Ebert-Straße Einmündung Am Kappenacker

- Wirtschaftsweg jeweils nach der Einmündung Friedrich-Ebert-Straße und Theodor-Heus-Straße

- In der Theodor-Heuss-Straße an den Einmündungen Pestalozzistraße, Haydnstraße, Mozartstraße und Beethovenstraße

2.

In der Friedrich-Ebert-Straße wird nach der Kreuzung Pestalozzistraße, auf beiden Seiten, ein absolutes Halteverbot (VZ 283) mit dem Zusatzzeichen (gültig am 30.06 und 01.07., 08 bis 14 Uhr) angeordnet.

Nach Bedarf ist das Zeichen 283 sowie das ZZ zu wiederholen.

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde