Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erteilt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
Aus Anlass der beiden Schultriathlon am 30.06.2025 und am 01.07.2025, wird die Friedrich-Ebert-Straße, die Pestalozzistraße und die Theodor-Heuss-Straße, sowie ein Wirtschaftsweg in Bad Bergzabern, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperrung gilt in der Zeit von 10 Uhr bis 14 Uhr.
| 1. | An folgenden Stellen ist eine Absperrschranken und das VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) zu stellen. |
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| - Friedrich-Ebert-Straße Einmündung Pestalozzistraße (Nordseite) |
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| - Pestalozzistraße Einmündung Friedrich-Ebert-Straße (Ostseite) |
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| - Friedrich-Ebert-Straße Einmündung Am Kappenacker |
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| - Wirtschaftsweg jeweils nach der Einmündung Friedrich-Ebert-Straße und Theodor-Heus-Straße |
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| - In der Theodor-Heuss-Straße an den Einmündungen Pestalozzistraße, Haydnstraße, Mozartstraße und Beethovenstraße |
| 2. | In der Friedrich-Ebert-Straße wird nach der Kreuzung Pestalozzistraße, auf beiden Seiten, ein absolutes Halteverbot (VZ 283) mit dem Zusatzzeichen (gültig am 30.06 und 01.07., 08 bis 14 Uhr) angeordnet. |
Nach Bedarf ist das Zeichen 283 sowie das ZZ zu wiederholen.