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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 7. Sitzung des Gemeinderates Steinfeld vom 03. April 2025

Der Gemeinderat beschäftigte sich zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung mit Bauvorhaben.

Betreffs der Erschließung des Neubaugebietes „Im Schulzenzehnten“ und der Vergabe der Tiefbauarbeiten stimmte der Rat mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zu, dass die PSG Steinfeld den Auftrag für die Tiefbauarbeiten an eine Baufirma zum Pauschalpreis von 868.700,00 Euro brutto vergibt.

Dem Bauvorhaben „Aufstockung des bestehenden Hallenbaus für Sozialräume, Alte Landstraße, 76889 Steinfeld, Fl.St.Nr. 594/1“ erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.

Mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen erteilte der Rat sein Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Gartenstraße, 76889 Steinfeld, Fl.St.Nr. 202“.

Des Weiteren beschloss der Gemeinderat einstimmig die Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025:

Grundsteuer A: 345 v. H.

Grundsteuer B: 465 v. H.

Gewerbesteuer: 380 v. H.

Ein Ratsmitglied stellte einen Antrag zur Prüfung und Vorbereitung zur Einführung der Grundsteuer C in Steinfeld. Der Rat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.

Für die Bauarbeiten „Kita Steinfeld, Umbau Pfarrheim“ beschloss der Rat mit 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen Nachträge mit einer Gesamtsumme von 69.694,12 Euro brutto nach Prüfung und Freigabe durch das beauftragte Planungsbüro zu beauftragen.

Der Rat beschloss mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, die Ortsbürgermeisterin zu ermächtigen, Nachträge bis zu einer Höhe von 20.000,00 Euro brutto nach deren Prüfung und Freigabe durch das beauftragte Planungsbüro direkt zu beauftragen. Über alle Nachträge wird der Gemeinderat vor Beauftragung per Mail in Kenntnis gesetzt und in der auf die Beauftragung folgenden Sitzung informiert.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat, der Löschung einer Eigentumsübertragungsvormerkung für die Gemeinde Steinfeld derzeit nicht zuzustimmen.

VG-Verwaltung