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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Gebührenordnung für das Freilichttheater in Dörrenbach

1. Örtliche Vereine:

Jedem örtlichen Verein steht das Gelände des Freilichttheaters für eine Veranstaltung im Jahr gebührenfrei zur Verfügung. Nebenkosten sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Nutzung für Übungsstunden und Sitzungen örtlicher Vereine und Gruppierungen sind gebührenfrei.

2. Nutzungsgebühren inkl. Nebenkosten und Reinigung:

Grillplatz mit Toiletten

Grillplatz mit Toiletten und Küche

Grillplatz mit Toiletten, Küche und Freilichtbühne

3. Kaution (bei Schlüsselübergabe zu entrichten):

Grillplatz

Gesamtes Freilichttheater

Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach in seiner Sitzung am 28.01.2025 beschlossen und tritt zum 01.05.2025 in Kraft.

Dörrenbach, 23.04.2025
Krieger, Ortsbürgermeister