Geschäftsstelle: Vermessungs-
Umlegungsausschuss und Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau i.d.Pf.
Ab Montag, dem 12. Juli 2021 beginnen die Vermessungsarbeiten zur Grenzbestimmung der Verfahrensgrenze im Baulandumlegungsverfahren „Gewerbegebiet Ost IV“ (Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost IV“) der Ortsgemeinde Klingenmünster. Das Vermessungsbüro Christian Anefeld, Pestalozzistraße 2, 76829 Landau i.d.Pf., wird die erforderlichen Vermessungsarbeiten zur Feststellung und Abmarkung der betroffenen Grundstücke in der Gemarkung Klingenmünster durchführen.
Die Vermessungsarbeiten werden sich über mehrere Wochen erstrecken.
Herr Dipl. Ing. Christian Anefeld, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Landau i.d.Pf., sowie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gemäß § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuches berechtigt, in fremden Eigentum stehende Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten und dabei die für die Vermessung notwendigen dauernden und vorübergehenden Maßnahmen zu treffen.
Die Abmarkungen bitten wir zu beachten und zu schonen.
Die abgemarkten Grenzpunkte der Verfahrensgrenze werden den außen angrenzenden Grundstückseigentümern in einem besonderen Termin aufgezeigt.
Dieser Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben werden.