Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S.
133).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Barbelroth -
Das Ratsmitglied Dominik Doll ist zum 28. April 2023 aus der Ortsgemeinde Barbelroth weggezogen. Aufgrund des Wegzuges aus der Ortsgemeinde Barbelroth besitzt Herr Doll nicht mehr die Wählbarkeitsvoraussetzungen und kann sein Mandat nicht weiter ausüben.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern.
Dies ist Herr Dieter Hauck.
Herr Hauck hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Daher wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern einberufen.
Dies ist Herr Volker Hechler.
Herr Hechler hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Daher wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern einberufen.
Dies ist Herr Sascha Ehrstein.
Herr Ehrstein hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Daher wurde die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern einberufen.
Dies ist Frau Anja Burkard.
Frau Burkard hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).